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Versassung.
hat, ist verbunden, Wasser in denen, durch die
ganze Stadt vertheilten, und auf offenen Plaͤtzen
schon bereit stehenden Kuffen, herbeyzufuͤhren.
Dieienigen drey, welche damit am ersten bey der
Feuerstaͤtte anlangen, erhalten Praͤmien; so, wie
alle Personen, welche zur Rettung aufgefordert
sind, belohnt werden. Die Lehriungen derienigen
Professionisten, welche unter dem Feuergehorsam
stehen, haben dadurch eine Ermunterung, sich bey
Feuersgefahr brauchen zu lassen, weil sie, waͤhrend
ihrer Lehrzeit, zweymal im Stadtallmosamt Rlei—
dungsstuͤcke unentgeldlich erhalten. Nicht nur von
dem Militaͤr kommt ein Comnmando zu der Brand⸗
staͤtte, Unordnungen zu verhuͤten; sondern auch die
bewafnete Burgerschaft versammelt sich in Com⸗
pagnien auf ihren Allarmplaͤtzen. Und da ieder,
welcher zur Rettung, oder auch nur zur Beobach⸗
tung angestellt ist, schon, vermoͤg der Ordnung,
vorher weis, was ihm zu thun obliegt; so wird
auch, wenn nicht auserordentliche Zufaͤlle es hin⸗
dern, immer so geschwind gerettet, daß das Feuer
nicht um sich greifen kan.
Seit 1782. ist auch, unter Veranstaltung des
Landpflegamts, eine Brandassecurationsgesell⸗
schaft errichtet worden; bey welcher bisher im⸗
mer der Werth von 12 — 13. Millionen Gulden
an Gebaͤuden eingeschaͤtzt ist. Die Buͤrger in der
Stadt