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A. Milchversorgung-
a G9AGLınnützige Milchversorgungsge- _
SS Ads chaft dor Städte Türnberg-Türth.
(Auszug aus dem Geschäftsbericht dieser Üesellschaft für das Kalender-
jahr 1921). -
Allzemsinos. Die Zuangswirtschaft wurde in Bezug auf Stallkontrolle
mad Höchstpreigse ab 4. Juli aufgshoben; an ihre Stelle wurde die Ver- ;
Lragswirtschaft mit frsisr Preisbildung gesetzt. Mit 92 % der sämt-
JLichen Lieferanten konztan Lieferverträge auf 1 Jahr abye schlossen
werden. Die Preisfeststzung sollte nach Aufhebung der Höchstpreise im
Tege der freien Vereinbarun 8 geschsnan. Eine wesent-
liche Besserung in der Milchzufuhr ist dadurch leider nicht eingetre-
bean.
„Kaum waren die Höchstpreise aufgehoben, da zeigte sich in der Be-
völkerung ein uhgeheuerer Hunger nach Butter und Käse, was gleichzei-
‘ig ine gewaltige Preissteigerung auch für Milch zur Folge hatte.Die _
5teäite waren vor die Wahl gestellt, entweder Preise anzulegen, die sich
dei der Jerwertung für die Frischmilch ergaben oder auf einen Teil‘ der
Milch‘ zu verzichten..
Dor Vorstand der bayer. Landesfettstelle hatte in Aieser seiner
Eigenschaft nicht mehr die’ Möglichksit, behördlicherseits auf die IEnt-
yicklung der wilden Preistreiberei einzuwirken, weshalb er alle Spitzen-
>rganisationen der Erzeuger, des Handels und der Verbraucher in dem
jstzigen " Milchwirtschaftlichen Landesverband Bayern " zusammenführte. -
Dieser neue Verband konnte zwar die Preisentwicklung nicht hindern, trotz-
jöm aber gelang es ihn, im Wege der freien Vereinbarung Richtlinien .
“6gtzulegen und. Angemeagsenheitsprui se zu vereinbaren, die den Staats-
anvälten und Wuchserabwehrstellen wertvolle Grundlagen für ihre Tätig-
<ZuLt lieferten.
Die Ergebnisse der A11gäuer Butger- und Käse-
ö>örs’e in Kempten bildeten die Grundlage für den Werkmilch-
preis und diesor wisderum war maßzebend für die Errechnung der Frisch-
nilchprehse. Diese Regelung erschien den Verbrauchem zwar nicht immer
ıls die richtige, weil von Woche zu Woche die Preise für Butter und
‘äse und allmonatlich die Milchpreige in die Höhe gingen. Man muß aber
‚och zugeben, daß jede künstliche Preismiederhaltung sowohl ae Pro-
‚ıktion, als auch die Zufuhr in di® Städte gefährdet hätte, und daß. ,
;olbst die Verbrauchervertreter einen anderen Ausweg nicht finden konn
‚en, vonn nan nicht die Zwangswirtschaft mit all ihren schädlichen Fol
zen wieder‘ einsetzen wollte. Für die Molkereien, und Milchlieferanten.
us Mittelfranken war in erster Linie der Butter preis der.
Jertmesser für die Frischmilch, wobei aber nicht unerwähnt bleiben £0oll,
jaß auch die Molkereiahbfälle ‚besonders Mager-und Buttermilch, für die
Viehaufzucht und Schweinemast sehr nutzbringend in der eigenen Wirt-
schaft verwertet werden konnten. Die fortwährende Steigerung der Käse-
preise sicherte den Milchkäufer und Käsereigenossenschaften durch dis
„agerung der Ware erheblichere Mehreinnahmen als die Frischmilchliefe-
"ung in. die Städte; dies veranlaßte auch viele, die Prischmilchliefe-
rung in die Städte zu Gunsten der Verarbeitung einzuschränken. Trotz
ler vertrag*lichen Vereinbarungen, die mit den Milchlieferanten getrof-.
fen waren, wurde dis Lieferpflicht häufig nicht erfüllt.
Organisation. it der Aufhebung der Stallkontrollen wurden auch die
Bezitrksfeftstellen bei den‘ Kommunalverbänden aufgelöst. Ein besonderer
Yachteil ist daduroh der Nümberg-Fürther Milchversorgung nicht entstan-
len, weil diuse ‚Stellen Ihre Hauptaufgaben in der Versorgung ihres eige-
ıen Bezirkss urblichksen. Den Städten wurden durch die Aufhabung erheb-
Lichs Kostmn “rspart; Die Kreisfettstellen blieben bis Oktober bestehen,
N der Hauptsache bestand deren Tätigkeit in der Bsscitigung der Schuwis-
rigkeiten, Ai; sich beim Uebergang der Zwangewirtschaft in die Vertrags-
virtschaft ergaben. Die Einzugagebiete der einzelnun' Städte waren nach
Aufhebung der Zuangswirtschaft noch abgegrenzt, trotzdem bestand die
zcfahr, daß disse Grenzen. gegansaitig nicht immer Tospektiert vürden
ınıd daß durch Unbürbietung der Preise der einen oder der- andem Stadt