Volltext: Kurze Beschreibung der Reichsstadt Nürnberg

ich keiner 
hochloͤbbli⸗ 
Reichs⸗ 
et. Es 
en unbe⸗ 
cht, mit 
ccht aber 
den. 
Ztrittig⸗ 
aschieden 
Senator, 
gerichts/ 
rute ver⸗ 
venn die 
und auf 
werden 
meistel 
hoglie⸗ 
—W 
Narkts⸗ 
en Ge/ 
ommen 
ʒanlie / 
tin 
Verfassung. 127 
ein Unterkassier, und ein Buchhalter aus der 
Kaufmannschaft angestellt. 
Auser diesen Gerichten und Aemtern sind noch 
mehrere Rathsdeputationen verordnet, z. B. 
zum Amtbuch, oder Erwaͤhlung der Handwerks—⸗ 
geschwornen, und zu Verpflichtung der geringern 
Amt- und Dienstleute; zum Muͤnzwesen; zum 
Collegio medico; zu Gewicht⸗ und Masseichen; 
zu dem Muͤhl⸗ und Beckenwerk; zur Waid; zu 
der Faͤrberwahl; zu den Caffeeschenken; zu den 
Bierbraͤuern; zu dem Salzhandel; zu dem Pegnitz⸗ 
fluß; zu den Wasserleitungen; zur Infection; zur 
Marktordnung; zum Schiesgraben und Trinkstu⸗ 
ben; zum Schieshaus; zu den Feuerstaͤtten; zu 
den deutschen Schulen; zu den Hochzeiten; zu den 
Musikanten; zu der Porcellainfabrik; zum Zucht⸗ 
und Werkhaus; zum Armen-⸗ und Arbeitshaus; 
zu den Gefaͤngnissen eꝛc. 
Die zur Justizpflege aufgestellte Personen 
bestehen aus Consiliarien, Advocaten, (beederseits 
graduirten Rechtsgelehrten,) Beamten, Procura⸗ 
toren am Stadt⸗- und Untergericht, Notarien, 
Sollicitatoren bey dem Burgermeisteramt, und 
Schreibereyverwandten, welche letztere meistens 
nur Copisten sind, doch aber die Erlaubniß haben, 
zu
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.