Volltext: Neunte allgemeine Versammlung Deutscher Müller & Mühlen-Interessenten und General-Versammlung unseres Verbandes am 12., 13., 14., 15. und 16. August d.J. in Nürnberg im Hörsaale des Gewerbemuseums

sien die Stadt jenes bedeutende Gebiet, mit dem sie 
später an die Krone Bayern übergegangen ist. 
Im Jahre 1505 verbanden sich bereits eine Anzahl 
Nürnberger Kaufleute mit Augsburgern, Florentinern und 
Geénuesern zu éiner Handelsverbindung mit Calicut. 
Làngst vorbereitet, zunãchst durch den Widerwillen 
der Nürnberger gegen die Ablasskrämerei, hauptsächlich 
aber wobl durch die nahen freundschaftlichen Beziehungen, 
in welchen hervorragende Nürnberger zu den Reforma- 
toren Luther und Melanchthon gestanden sind, wurde 
1525 die Réeformation in Nürnberg eingeführt, nachdem 
schon im Jahre 1518 im Oktober Luther auf seiner 
Reise nach Augsburg durch die Stadt gekommen war 
und jedenfalls agitatorisch gewirkt hatte, denn im selben 
Jahre liess der Prior des Augustinerklosters, Wolfgang 
Volbrecht eine Schrift Luthers gegen den Ablass drucken 
(wofür der Drucker Franz Peipus vom Rath einen „ernst- 
lichen Verweis bekam) und im Jahre 1519 veröffent- 
lichte der berühmte Nürnberger Stadtschreiber Lazarus 
Spengler seine Schutzrede für Luther; wurde daber auch 
vom Papst sammt seinem Freund Willibald Pirkheimer 
in die gegen Luther erlassene Bannbulle aufgenommen. 
Um mebr Klarheit in die Sachlage zu bringen, ver- 
anstaltete der Rath am 3. Mai 1525 2wischen den bei- 
den feindlichen Parteien ein Religionsgespräch im Rath- 
haussaal, welches zur Folge hatte, dass die Reformation 
in Nürnberg eingeführt wurde. 
Am 22. Mai liess der Rath alle Priester der Stadt 
und des Gebietes auffordern, sieh in das Bürgerrecht 2u 
begeben, und sofort übergaben zuerst die Augustiner- 
mönche ibr Kloster der Stadt, und ihnen solgten bald 
die übrigen nach. Der Bischof von Bamberg verklagte 
zwar den Rath vor den Ständen des schwäbischen Bundes, 
dass ihm der Rath in seine geistliche Obrigkeit mit Ge— 
walt eingreife, ihm wurde aber entgegneét, dass diese 
Angelegenheit vor éeinen allgemeinen Reichstag gebhöre, 
in éeiner Gewissenssache köhne der Bund nimmermebr 
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