Volltext: Alt-Nürnberg

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Achtes Rapitel. 
Der Fufstand in Hürnberg im Jahre 1348. 
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9— Karl IV. die Nachricht von Ludwigs d. B. plötzlichem Tod 
A empfing, war er eben im Begriff, in die Oberpfalz einzufallen. 
Ohne Widerstand öffnete ihm die Freistadt Regensburg die Thore 
und auch der Rat von Nürnberg, wo er am 2. November anlangte, 
verweigerte so wenig wie die durch große Versprechungen gewonnenen 
Burggrafen Johann und Albrecht Anerkennung und Huldigung. So 
mochte ihm denn der kühle Empfang, den der größere Teil der Bürger 
dem „Pfaffenkaiser“ zuteil werden ließ, wenig Kummer schaffen. 
Mit seinen Gnadenerweisen war er nichts weniger als karg. Nicht 
nur, daß er sofort nach seinem Einzug durch Urkunde vom 
2. November 1347 alle die Rechte und Vergünstigungen, welche seine 
Vorgänger im Reich, die Kaiser Heinrich VII. und Ludwig d. B., 
darunter die ewige Zusammengehörigkeit von Burg und Stadt, ohne 
Einschränkung bestätigte; er fügte denselben auch noch andere von 
wesentlichem Wert bei. So verlieh er der Stadt die gleiche Zoll— 
freiheit, wie seine Residenzstadt Prag und die anderen Städte seiner 
Erbländer Böhmen, Mähren, Polen, Luxemburg genossen; er sicherte 
seiner Stadt Nürnberg Unantastbarkeit und Schadlosigkeit in den 
Kriegen zu, die nicht von Reichswegen von Fürsten, Herren und 
anderen Leuten unter sich geführt werden; er erteilte den Nurnbergern 
die Gnade, daß sie mit ihrer Person zu keinem Dienst verpflichtet 
sein sollen, von dem sie nicht über Nacht wieder heimkommen; er 
erweiterte die Gerichtsbefugnisse der Stadt, indem er unter Hinweis 
auf die durch die Amtleute und Richter der Herzoge von Bayern 
verübten Kränkungen bei einer Strafe von 20 Pfund Gold verordnete, 
daß die Bürger von Nürnberg, sowie deren Hintersassen von 
Niemandem, als dem Schultheißen zu Nürnberg belangt werden 
sollten. Dadurch ist die große Zahl der Hübner der Gerichtsbarkeit 
des Schultheißen, oder eigentlich dem Gericht der Stadt unterstellt 
worden, denn die vollständige Übertragung auf die Stadt war doch 
nur noch eine Frage der Zeit. Das Reichsschultheißenamt, welches 
durch Kaiser Ludwig d. B. dem Burggrafen verpfändet gewesen, 
befand sich seit 1339 im Pfandbesitz des reichen Bürgers Konrad
	        
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