Objekt: Vinculum Gratiae, Das ist: Heiliges und Starckes Bandt Deß Innerlichen und Eusserlichen Gottesdienstes der Glaubigen im Newen Testament

110 Von der Gegenwehr. 
koͤndten oder doͤrfften / ett. Bleibt demnach daẽ 
Ja auff die erste Frage in seinen Kraͤfften / vnnd 
Sonnenklar erwiesen. 
CAPVTXIII. 
Von der Gegenwehr mit Gewalt 
gegen seine Feinde. 
„Jerauff kommen wir zur Eroͤrterung der 
C zweyten Frage: Daß sich ein Christ o⸗ 
Bo der Kind GOttes gegen seine Feinde / die 
jhm Schaden zufuͤgen wollen / wehren moͤ⸗ 
ge vnnd solle / auch mit Gewalt vnd Waffen / das 
wird offenbahr auß nachfolgenden vnbeweglichen 
Gruͤnden:; 
I. Das ist das durchgehende allgemeine Recht 
der Natur / von dem allmaͤchtigen Schoͤpffer der 
Welt allen seinen Creaturen eingepflantzet / Sei- 
psum defendere. sich selbst beschuͤtzen / auff 
das beste als muͤglich ist / vnnd allem wiedrigen 
Gewalt / so einen verleten will / durch Gegenwehr 
widerstreben: Dessen Regul ist: vim vi repellere 
licet, Gewalt mit Gegenwehr abzutrei⸗ 
ben ist erlaubt / ꝛc. Diß ist so bekannt / daß 
es gantz vnlaugbar ist / vnd wird auch von Christo 
dem Herrn nicht auffgehoben / als bald soll erinnert 
werden. 
Il.— 
toͤdten 
Der 
nen an 
diesem 
Feinde 
Scho 
als erx 
te / vt 
Mitte 
von si 
hohrt 
selbsten 
wohl 
fae 
60. 
der and 
auf jhr 
Boßhe 
thut 
quff wa 
ein v 
—2 
—W 
vetlan 
Dawma 
versoe 
eorum 
de / d 
gqr 
II. Das
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.