Objekt: Preussens Politik in Ansbach-Bayreuth

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berg, je zwei aus Rat und Genannten.* Da der französische 
General nicht Zusagen erteilen konnte, war seine Liebens- 
würdigkeit,? so angenehm sie im übrigen berührte, ohne Be- 
deutung‘. 
Man erkannte, dass man bindende Versprechungen 
nur vom Oberbefehlshaber erlangen könne. Der Gedanke 
der Sendung Eckarts sollte dabei einem grösseren Plane 
weichen. Nicht mehr einer Stadt, sondern dem ganzen 
Kreis wollte man Sicherheit verschaffen. Man hatte dabei 
wohl das Beispiel Schwabens vor Augen, wo anfangs nur 
einzelne Stände, bald aber der Konvent mit dem Feind 
Beziehungen angeknüpft hatte. Gleichzeitig überzeugte 
man sich, dass der Schutz von Leben und Eigentum mit 
einer Kontribution erkauft werden müsse.* Die Vereinbarung 
sollte wie jene Schwabens die Reichsritterschaft mit- 
umfassen.‘ Die Deputation, welche am 30. Juli nach Wiürz- 
burg abgeordnet wurde, bestand. aus Oberkamp, Zwanziger, 
Rhodius und einem Herrn von Harsdorff, der als nürn- 
bergischer Kreisgesandter besonders für die Reichsstadt 
zu sprechen hatte.” Der Waffenstillstand, den die Depu- 
tierten mit dem Generalstabschef Jourdans, dem Divisions- 
general Ernouf, am 7. August zu Würzburg unterzeichneten, 
legte dem Kreis eine Kontribution von 8 Millionen Livres 
auf, von denen 2 Millionen durch Lieferungen ersetzt werden 
konnten; die Summe sollte in Raten gezahlt werden, in 
45 Tagen alles beglichen sein. Es waren das sehr geringe 
ı. Oesfeld 34. 
2. Hutzelmann 29. 
3. Ebda., 
4. Die fränkische Reichsritterschaft stellte selbst das Ver- 
jangen: Soden 52. — Martens: Rerueil des principaux Traites®? VI 
'11829), 290. 
5, Soden 29; Hutzelmann 29. —- Nach Rösel 666 schloss sich 
dieser Abordnung eine besondere städtische Deputation an.
	        
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