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berg, je zwei aus Rat und Genannten.* Da der französische
General nicht Zusagen erteilen konnte, war seine Liebens-
würdigkeit,? so angenehm sie im übrigen berührte, ohne Be-
deutung‘.
Man erkannte, dass man bindende Versprechungen
nur vom Oberbefehlshaber erlangen könne. Der Gedanke
der Sendung Eckarts sollte dabei einem grösseren Plane
weichen. Nicht mehr einer Stadt, sondern dem ganzen
Kreis wollte man Sicherheit verschaffen. Man hatte dabei
wohl das Beispiel Schwabens vor Augen, wo anfangs nur
einzelne Stände, bald aber der Konvent mit dem Feind
Beziehungen angeknüpft hatte. Gleichzeitig überzeugte
man sich, dass der Schutz von Leben und Eigentum mit
einer Kontribution erkauft werden müsse.* Die Vereinbarung
sollte wie jene Schwabens die Reichsritterschaft mit-
umfassen.‘ Die Deputation, welche am 30. Juli nach Wiürz-
burg abgeordnet wurde, bestand. aus Oberkamp, Zwanziger,
Rhodius und einem Herrn von Harsdorff, der als nürn-
bergischer Kreisgesandter besonders für die Reichsstadt
zu sprechen hatte.” Der Waffenstillstand, den die Depu-
tierten mit dem Generalstabschef Jourdans, dem Divisions-
general Ernouf, am 7. August zu Würzburg unterzeichneten,
legte dem Kreis eine Kontribution von 8 Millionen Livres
auf, von denen 2 Millionen durch Lieferungen ersetzt werden
konnten; die Summe sollte in Raten gezahlt werden, in
45 Tagen alles beglichen sein. Es waren das sehr geringe
ı. Oesfeld 34.
2. Hutzelmann 29.
3. Ebda.,
4. Die fränkische Reichsritterschaft stellte selbst das Ver-
jangen: Soden 52. — Martens: Rerueil des principaux Traites®? VI
'11829), 290.
5, Soden 29; Hutzelmann 29. —- Nach Rösel 666 schloss sich
dieser Abordnung eine besondere städtische Deputation an.