Metadaten: Studien zur Nürnberger Waffenindustrie von 1450-1550

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die ersten, die weyl der zeug noch rauch, und 
die ander, so es pallirt und gannz zumende zu- 
berait ist, die soll man allso mit zwifachem gellt, wo 
es. wirdet bewilligt, furnemen, wo nit, soll’ die schau 
nach dem pallirn furgenommen werden. Der bekannte 
Streit um Beschau und Zeichnung vor oder nach dem 
Polieren. In diesen — nicht eben wesentlichen — 
Punkte gibt also der Rat Raum für eine freiere Ge- 
staltung, wo es wirdet bewilligt. Da nun die Meister 
selber nichts zu bewilligen hatten, so ist wohl nur an 
die sonst noch in Betracht kommenden städtischen 
Instanzen, etwa Pfenter, Rugsherren und die Fünfe, 
zu denken. Interessant ist, wie das Polieren schon 
als ein eigentlich selbstverständlicher Teil der Plattnerei 
angesehen wird. Der vierte Punkte endlich regelt die 
in letzter Zeit auch so oft aufgeworfene Frage nach 
der Zahl der Gesellen und Lehrlinge: vier knechte 
und ain knab. Diese Ordnung soll wie vor vor- 
genommen ist, besteen und nit geendert werden (H. 778). 
Bei aller Bestimmtheit bleibt, auch hier wieder, der 
Rat immer zuvorkommend. Überhaupt bekommt, wer 
sich einmal in diesen Verkehr zwischen Rat und 
Handwerk vertieft, Respekt vor dieser Ruhe und 
Noblesse, mit der jener den manchmal recht ungebär- 
digen Handwerkern gegenübertritt. Allerdings bot 
ihm das Bewusstsein, stets das Wohl seiner Schutz- 
befohlenen im Auge zu haben, den moralischen Unter- 
grund zu seiner souveränen Ruhe, mit der er auch in 
kritischen Zeiten, wie in jenen ersten Jahren des her- 
aufsteigenden Jahrhunderts von Individualismus und 
Bewusstsein des Menschenwertes das Feld behauptete. 
Hübsch und bezeichnend gerade für diese Art ist die 
Antwort des Anton Tucher auf die kaiserliche Frage, 
wie sie eine so grosse Menge Volks regieren könnten:
	        
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