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die ersten, die weyl der zeug noch rauch, und
die ander, so es pallirt und gannz zumende zu-
berait ist, die soll man allso mit zwifachem gellt, wo
es. wirdet bewilligt, furnemen, wo nit, soll’ die schau
nach dem pallirn furgenommen werden. Der bekannte
Streit um Beschau und Zeichnung vor oder nach dem
Polieren. In diesen — nicht eben wesentlichen —
Punkte gibt also der Rat Raum für eine freiere Ge-
staltung, wo es wirdet bewilligt. Da nun die Meister
selber nichts zu bewilligen hatten, so ist wohl nur an
die sonst noch in Betracht kommenden städtischen
Instanzen, etwa Pfenter, Rugsherren und die Fünfe,
zu denken. Interessant ist, wie das Polieren schon
als ein eigentlich selbstverständlicher Teil der Plattnerei
angesehen wird. Der vierte Punkte endlich regelt die
in letzter Zeit auch so oft aufgeworfene Frage nach
der Zahl der Gesellen und Lehrlinge: vier knechte
und ain knab. Diese Ordnung soll wie vor vor-
genommen ist, besteen und nit geendert werden (H. 778).
Bei aller Bestimmtheit bleibt, auch hier wieder, der
Rat immer zuvorkommend. Überhaupt bekommt, wer
sich einmal in diesen Verkehr zwischen Rat und
Handwerk vertieft, Respekt vor dieser Ruhe und
Noblesse, mit der jener den manchmal recht ungebär-
digen Handwerkern gegenübertritt. Allerdings bot
ihm das Bewusstsein, stets das Wohl seiner Schutz-
befohlenen im Auge zu haben, den moralischen Unter-
grund zu seiner souveränen Ruhe, mit der er auch in
kritischen Zeiten, wie in jenen ersten Jahren des her-
aufsteigenden Jahrhunderts von Individualismus und
Bewusstsein des Menschenwertes das Feld behauptete.
Hübsch und bezeichnend gerade für diese Art ist die
Antwort des Anton Tucher auf die kaiserliche Frage,
wie sie eine so grosse Menge Volks regieren könnten: