156
1532 bekümmerte ihn der Tod seines langjährigen Mithelfers,
des Ch. Ebner %). Im November des folgenden Jahres verlor er
einen Sohn im Alter von 25 Jahren an einer Seuche, die bis
tief in den Winter hinein wütete 2).
Seinem zweiten Testament vom Ende 1533 fügte er wie
seinem ersten vom Jahre 1529, um alle Verdächtigungen, er Sei
Papist oder Wiedertäufer, abzuweisen, sein Glaubensbekenntnis
hinzu. Die Heiligen sind Vorbilder, aber keine Mittler, denn
sonst würde das Blut Christi verachtet; die Kindertaufe, das
lutherische Abendmahl, die Verurteilung des Messgreuels erkennt
er an. Zum letzten Male bekräftigt er seinen religiösen Grund-
satz in der äusseren Politik; der Christ ist der Obrigkeit, die ihm
ungöttliche Dinge befiehlt, keinen Gehorsam schuldig, doch soll
er ihr, sie sei, wie sie wolle, nicht mit Gewalt widerstehen,
sondern allein mit Gottes Wort Widerstand thun 3).
Dieses Bekenntnis wurde 1535 zu Wittenberg und Nürn-
berg mit einer Vorrede Luthers gedruckt, als Muster, „wie ein
rechter Christ Gottes Wort herzlich geglaubt und jetzt in seinem
Abschied und Sterben solchen Glauben bekennt und bestätiget
hat“. Mit einer neuen Vorrede erschien es 1632 zu Leipzig.
') An V. Dietrich, 12. Sept., Mayer, ?) An V. Dietrich, 24. Nov..
1533, Mayer. %) Hausdorff, S. 485—502. Pressel, S. 93—99.
Ka al X
iLKothek \
org