Volltext: Von 1520-1534 ([2. Band])

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Strassburg und Ulm aber blieben bei ihrer Weigerung. 
Ein Gesandter des Kaisers, der am 28, vor dem Rate von 
Strassburg die Werbung erneute, wurde abgewiesen. Aber 
schliesslich mussten sie doch dem Beispiel Nürnbergs folgen, 
zumal da die Verhandlungen über den äusseren Frieden zu 
Nürnberg ihren Fortgang nahmen. Auf die Vorstellung des 
kaiserlichen Gesandten bewilligte Ulm ein Fähnlein zur Türken- 
hülfe und entschuldigte sich deshalb bei Strassburg; aber auch 
dieses hatte schon vor Eintreffen einer neuen kaiserlichen 
Mahnung sich zur Hülfsleistung bequemt }). 
Einhellig beschlossen dagegen die Evangelischen Ende Juni 
zu Nürnberg, als man vernahm, dass die Majorität dem Kaiser 
zu einem Reichstagsabschied im Sinne des Augsburgischen be- 
stimmen wolle, gegen einen solchen zu protestieren. Nürnberg 
bewog die übrigen zu einer gemeinsamen Form der Protestation, 
die möglichst glimpflich abgefasst werden sollte 2). 
Das kaiserliche Versprechen der Sicherheit vor Religions- 
processen sollte aus Rücksicht auf die katholischen Stände ge- 
heim bleiben; deshalb enthielt auch das offene Mandat vom 
3. August, welches den Frieden verkündete, nichts davon 3). 
Der Kaiser wies auch das Kammergericht vorläufig nicht an, 
die Processe gegen die Protestanten zu sistieren. Daher schlug 
Strassburg dem Landgrafen die Anstellung eines gemeinsamen 
Sollicitators am Hofe vor *). Sachsen billigte den Plan auf 
Philipps Vorschlag und entsandte seinerseits Hans von Planitz 
an den Hof, um die Sistierung zu betreiben 5). Für die Ober- 
länder bestellte Ulm den Jakob Krafft als Sollicitator, der vom 
1.—8. December neben Planitz am kaiserlichen Hofe zu Mantua 
verweilte 6), 
Bereits unter dem 6. Nov. erliess der Kaiser an das Gericht 
den Befehl, die Religionsprocesse zu sistieren, aber ohne eine 
Erklärung desselben zu geben. 
Das Kammergericht behauptete nun, dass die Processe, 
welche von den Geistlichen wegen Entziehung ihrer Rechte an- 
gestrengt waren, keine Religions-, sondern Spoliensachen seien 
und fuhr fort zu procedieren. Der Unterschied zeigte sich 
zuerst bei dem Processe gegen Strassburg wegen des Stiftes 
Arbogast. Die Stadt erklärte die Sache für eine allgemeine 
aller Protestanten, der Bischof bestritt es. Die Fürsten ver- 
fassten auf Grund der Beschwerdeschriften Strassbures, Esslingens 
1) Pol. Corr., IL, S. 158. 2) Pol. Corr., II, S. 156. Nürnberg an 
die Gesandten, 28. Juni, 2. Juli, Bb. 117. 3) Pol. Corr., II, S. 169. 
‘) Strassburg an Hessen, 14. Sept., Pol. Corr. 5) Strassburg an Ulm, 
17. Ocet., Pol. Corr. $) Strassburg an Ulm. 6. Nov., Pol. Corr.
	        
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