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beiden Städtebänke, darunter Volkamer und Sturm, zu Churmainz
und erklärten es für unmöglich, ohne Friedenszusicherung die
Türkenhülfe zu bewilligen. Churmainz versprach, sich mit den
Fürsten zu bereden.
Am 21. früh begab sich Volkamer zu dem sächsischen
Rate Planitz; er erlangte die Zusicherung, dass auch Sachsen
dieselbe Bedingung der Türkenkülfe stellen werde!). Nach einer
gemeinsamen Sitzung der annehmenden Fürsten und Städte
liessen letztere den ablehnenden Städten erklären, dass sie den
Abschied bewilligt hätten. So war auch in der Türkenfrage die
am 13. October schon erkennbare Spaltung der Städte deutlich
geworden, Die Nürnberger Gesandten hielten es für einen
Vorteil, dass der „faule Haufe“ von ihnen gekommen sei, der
die Verhandlungen der Städte stets verraten habe, Es wurde
infolge der Bitte Sachsens und der Städte am 22. der von den
übrigen Ständen vereinbarte Frieden durch Churbrandenburg
verlesen ?); aber man fand bedenklich, dass der Friede nur für
diejenigen gelten sollte, die den Abschied angenommen hätten,
and dass kein Stand den andern überziehen sollte, wodurch es
also dem Kaiser als Nichtstand freigestellt war. Vergeblich er-
klärte Brandenburg, nicht durch die Stände, sondern durch
sich selbst sei der sächsische Churfürst vom ‚Frieden ausge-
schlossen. Endlich behauptete er, der Friede betreffe nur den
Landfrieden.
Die Anregung zur Gegenwehr war bereits von Strassburg
ausgegangen. Von Beginn des Reichstages an hatten seine Ge-
sandten sich für den religiösen Ausgleich bemüht; indes wurde
anfangs jede Verhandlung selbst der Theologen abgelehnt 3).
Nachdem aber die Verhandlungen mit Bucer im Juli eröffnet
waren, erteilte Strassburg seinen Gesandten Sturm und Pfarrer
den Auftrag, durch Vermittelung der hessischen Räte ein
Bündnis der Evangelischen bei Sachsen anzuregen. Die Hessen
waren bereit dazu *); mit dem Landgrafen stand die Stadt in
beständiger Correspondenz über ein Bündnis. Bucer reiste am
19. Sept. im Geleit des heimkehrenden Gesandten Baumgartner
nach Coburg zu Luther, der ihn wohlwollend behandelte, und
von da nach Nürnberg. Am 12. October brachten nun die
Strassburger ihre Werbung bei den sächsischen Räten, unter
denen auch der Graf von Mansfeld war, an und fanden eine
yvünstige Aufnahme 5. Folgenden Tays fand im Beisein des
) C. R. II, 929. Pol. Corr. I, S. 522. ?) C. R. II, 930.
3) Strassburg an die Gesandten, 17. Aug., Pol. Corr. <) Die Ge-
sandten an Strassburg, 24. Aug., 23. Sept., Pol. Corr. 5) C.R. II,
926. Keim, Schw. Rfg., S. 244. Die Gesandten an Strassburg, 12. Oct.,
15. Oet. Pol. Corr. Förstemann., Urkundenbuch II. S. 726.