Volltext: Von 1520-1534 ([2. Band])

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beiden Städtebänke, darunter Volkamer und Sturm, zu Churmainz 
und erklärten es für unmöglich, ohne Friedenszusicherung die 
Türkenhülfe zu bewilligen. Churmainz versprach, sich mit den 
Fürsten zu bereden. 
Am 21. früh begab sich Volkamer zu dem sächsischen 
Rate Planitz; er erlangte die Zusicherung, dass auch Sachsen 
dieselbe Bedingung der Türkenkülfe stellen werde!). Nach einer 
gemeinsamen Sitzung der annehmenden Fürsten und Städte 
liessen letztere den ablehnenden Städten erklären, dass sie den 
Abschied bewilligt hätten. So war auch in der Türkenfrage die 
am 13. October schon erkennbare Spaltung der Städte deutlich 
geworden, Die Nürnberger Gesandten hielten es für einen 
Vorteil, dass der „faule Haufe“ von ihnen gekommen sei, der 
die Verhandlungen der Städte stets verraten habe, Es wurde 
infolge der Bitte Sachsens und der Städte am 22. der von den 
übrigen Ständen vereinbarte Frieden durch Churbrandenburg 
verlesen ?); aber man fand bedenklich, dass der Friede nur für 
diejenigen gelten sollte, die den Abschied angenommen hätten, 
and dass kein Stand den andern überziehen sollte, wodurch es 
also dem Kaiser als Nichtstand freigestellt war. Vergeblich er- 
klärte Brandenburg, nicht durch die Stände, sondern durch 
sich selbst sei der sächsische Churfürst vom ‚Frieden ausge- 
schlossen. Endlich behauptete er, der Friede betreffe nur den 
Landfrieden. 
Die Anregung zur Gegenwehr war bereits von Strassburg 
ausgegangen. Von Beginn des Reichstages an hatten seine Ge- 
sandten sich für den religiösen Ausgleich bemüht; indes wurde 
anfangs jede Verhandlung selbst der Theologen abgelehnt 3). 
Nachdem aber die Verhandlungen mit Bucer im Juli eröffnet 
waren, erteilte Strassburg seinen Gesandten Sturm und Pfarrer 
den Auftrag, durch Vermittelung der hessischen Räte ein 
Bündnis der Evangelischen bei Sachsen anzuregen. Die Hessen 
waren bereit dazu *); mit dem Landgrafen stand die Stadt in 
beständiger Correspondenz über ein Bündnis. Bucer reiste am 
19. Sept. im Geleit des heimkehrenden Gesandten Baumgartner 
nach Coburg zu Luther, der ihn wohlwollend behandelte, und 
von da nach Nürnberg. Am 12. October brachten nun die 
Strassburger ihre Werbung bei den sächsischen Räten, unter 
denen auch der Graf von Mansfeld war, an und fanden eine 
yvünstige Aufnahme 5. Folgenden Tays fand im Beisein des 
) C. R. II, 929. Pol. Corr. I, S. 522. ?) C. R. II, 930. 
3) Strassburg an die Gesandten, 17. Aug., Pol. Corr. <) Die Ge- 
sandten an Strassburg, 24. Aug., 23. Sept., Pol. Corr. 5) C.R. II, 
926. Keim, Schw. Rfg., S. 244. Die Gesandten an Strassburg, 12. Oct., 
15. Oet. Pol. Corr. Förstemann., Urkundenbuch II. S. 726.
	        
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