Volltext: Von 1520-1534 ([2. Band])

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Bischof von Lüttich über die Bedingungen eines friedlichen 
Abschiedes !) scheiterte an Nürnbergs und Hessens Widerspruche, 
dem Lüneburg beitrat ®). 
Am 7. kündete der Kaiser endlich das Coneil an, zu dem 
er nur mit Mühe die päpstliche Einwilligung erhalten hatte und 
forderte zugleich, dass man sich mittlerweile der gemeinsamen 
Kirche gleichförmig halten solle. Letzteres mussten die Prote- 
stanten ablehnen, da schon die früheren Reichstagsbeschlüsse 
ohne diese Bedingung das Concil versprochen hätten. Der 
Kaiser liess es ihnen als Widerspruch darstellen, sich auf einen 
Reichstag zu berufen, gegen den sie protestierten. In ihrem 
Antwortschreiben beriefen sich die Protestanten auf den Rechts- 
standpunkt der Beschlüsse von 1524 und 1526, die keine Ma- 
jorität aufheben könne und baten um einen äusseren Frieden 
bis zum Concil 3). 
Darauf begannen am 10. in der Moritzkirche nochmalige 
Verhandlungen privater Art zwischen Brück und Melanchthon 
mit Georg von Truchsess und dem badischen Kanzler Vehus *). 
Als aber am 12. die Sachsen den Ständen den Entwurf vor- 
legten, fanden die Städte darin die Duldung der Messe, der 
Mönche und anderes unchristlich und dem übergebenen Be- 
kenntnis ganz ungleich, sie rieten von weitern Verhandlungen 
ab, ausser etwa über einen Frieden und die Klostergüter, „um 
den Verdacht des Eigennutzes abzuweisen‘S). Sachsen zeigte 
sich zu einer Sequestration der Klostergüter geneigt. Die 
Nürnberger aber kamen am 14. in einer Ratssitzung zu der 
Ansicht, dass eine solche für die Stadt nicht möglich sei, da die 
Klöster hier nicht wie in Sachsen von den Insassen geleert 
waren; man hätte also diesen den ausbedungenen Unterhalt aus 
städtischen Mitteln zahlen müssen. Dagegen liessen sie sich 
beim Truchsess zur Rechnungsablage und Sequestration der 
Überschüsse bereit erklären ©). Sie trauten überhaupt der Ehr- 
lichkeit der katholischen Unterhändler nicht ’); die Gesandten 
wurden angewiesen, mit Hessens und Lüneburgs Hülfe die Artikel 
zu verhindern. Letztere wollten den Unterhändlern überhaupt 
keine Antwort gegeben wissen. Sachsen musste nachgeben. 
Man einigte sich zu der Erklärung, dass man auf der Confession 
bestehe. 
Bereits hatten sich die Unterhändler an den Markgrafen 
mit Vermittlungsvorschlägen gewandt und anscheinend mit 
) Schirrmacher, S. 251. 2) C. R. II, 884. Pol. Corr., S. 495. 
‘) Müller, S. 842, 844, 847, 849. Förstemann II, S. 411. Schirrmacher, 
S. 261. 4) Schirrmacher, S. 293. 5) C. R. II, 900. 6) An die 
Jesandten, 14... 15. Sept... Bb. 113. 7) C. R. IL 902.
	        
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