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gehende Behandlung verdiente, bildet einen Schatz der Nürn—
berger Schützengesellschaft. auf don sie mit Recht stolz
sein kKann.*)
Die ülteste auf uns gekommene „Ordnung“ der Büchsen-—
schützen stammt ihrer Schrift und zum kleineren Teil auch
ihrem Inhalt nach aus dom Jahre 1570. Es sind, aber be—
deutend altere Teilo in ihr enthalten, die nach den beige—
setzten Daten mindestens bis in das Jalr 1528 zurückreichen.
Schlagen wir in den noch erhaltenen Protokollen zu den Rats-
sitzungen dieses Jahres nach, so finden wir zum 19. Mai 1528
binen Eintrag: „der sohuczen ordnung beym Rat fürzulegen“
und bald darauf, am 11. Juni, folgenden Beschluss: „Der
artiockl des schiessens mit pirspuxen zu S. Johans ist zuge-
lassen, wie der gestelt ist.“ Wir gehen wohl nicht sehl, wenn wir
also Schon damals, im Jahre 1528, eine boreits bestehende ge—
schriebene Schützenordnung annehmen, der jetzt eben einfach
nur ein nouer Artikel hinzugefügt wurde. Dadurch erhält auch
unsere oben géeäusserte Vermutung besseren Halt, dass nämlich
die Ordnung der Büchssenschützen, von der im Jahre 1480 die
Rede ist, schon damals, in so früher Zeit, schriftlich aufge-
setat wurde. Noeue Artikel wurden dann 1548. 1550, 1565 u. 8. w.
hinzugefügt. Schade, dass alle älteren UOUrkunden, Schiess-
und Rechnungsbücher u. s. w. der löblichen Büchsenschützen-
gesellschaft durch Nachlässigkeit oder infolge des geringeren
historischen Interesses früherer Zeiten verloren gegangen
sind. Unsere Ordnung von 1570 nun wurde 1597, 1616, 16798, 1777
ernouert und verbessert, ohne dass gerade wesentliche Umge—
staltungen hinzugekommen wären. Diese erfolgten erst in
den letzten Jahren der reichsstädtischon Zeit Nürnbergs.
Wir gehen hier ein wenig auf den Inhalt der ältesten
uns érhaltenen, aber, wie gesagt, grösstenteils in eine weit
frühere Zeit zurückreichenden Ordnung von“ 1570 éin. Sie
onthült — es ist charakteristisoh, dass sio gleich damit anfängt,
— 2zunächst Bestimmungen gegen das Zerbrechen und Be—
sohmutzen von Inventarstücken, dann gegen Unredlichkeiten
und uneérlaubte Kunstgriffe bei der Waffe und bei Hand-
habung derselben. — Jeder sollte mit „freien Armen“ schiessen
*Anm. Dio Schützenfestzeitung wird eine grosso Zahl dieéser
historischen Porträts bringen.