Volltext: Studien zur Nürnberger Waffenindustrie von 1450-1550

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datierten Verlass hervorzugehen scheint. Er soll das 
gantz harnasch, das er schon angebracht hat, wegtun 
und auch sonst nichtz von ganzem harnasch über- 
ziehen. Es handelt sich hier um die hinteren Stücke 
einer Pferderüstung, bei welcher ja der Rundung des 
Pferdeleibes nach den Flanken von der Kruppe aus 
auf zweierlei Weise Rechnung getragen werden konnte, 
Wurden der dem Pferde angemessene Lederdecke 
kleinere Eisenplättchen aufgeschlagen und so der ent: 
stehende Harnisch nach Art der Geschübe den Körper- 
formen angepasst, so musste das wohl als Sattlerarbeit 
gelten, eine Arbeit die mit modernen Beschlägen an 
Zaumzeugen und Gurten (bei Reit- und Fahrgeschirren) 
zu vergleichen ist. Je grösser dagegen die verwandten 
Platten waren, desto mehr mussten diesen die dem zu 
hedeckenden Körper entsprechenden Formen gegeben 
werden, wobei die Lederdecke immer mehr den 
Charakter einer zur Schonung des Pferdes notwendigen 
weichen Unterlage für das schwere, harte Metall an- 
nahm und im Grunde genommen aufhörte, ein inte- 
grierender Bestandteil des Harnischs zu sein. Dass 
aber eine derartige Arbeit in dem gleichen Maasse aus 
dem Sattlerhandwerk herausfiel, leuchtet ein, und der 
Einspruch des Plattnergewerbes kann auch uns heute 
nur berechtigt erscheinen. Lag somit der Ratsent- 
scheidung eine sachlich und theoretisch richtige Unter- 
scheidung zugrunde, so nimmt es trotzdem nicht 
wunder, dass praktisch der Streit sich nicht so einfach 
schichten liess, denn wo war die Grenze? So zieht 
sich denn die Kontroverse weiter bis in den Februar, 
und am Dritten dieses Monats sind die Herren vom 
Rat auf ein neues Teilungsprinzip gekommen. Sie 
weisen dem Plattnerhandwerk die Herstellung von 
hals und stirnen zu und gestatten dem Ponacker „seine
	        
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