Full text: Studien zur Nürnberger Waffenindustrie von 1450-1550

a. a. O0.) Auch dieser Verlass dürfte meine oben zur 
Erklärung der grossen Zahl verschiedener Handwerks- 
namen aufgestellten Hypothese stützen. Der Krebs- 
schmied war ja wohl der Plattner kat’ €£&oxnv, aber 
ein „Armzeugmacher“ war ebensogut ein Plattner- 
meister. Wenn nun in irgend einem Falle’besonderes 
Gewicht darauf gelegt werden soll, dass der betreffende 
Meister Armzeug macht, so erscheint er als „Arm- 
zeugmacher“, und für uns heute liegt die Versuchung 
nahe, hierin ein selbständiges Handwerk zu erblicken. 
Zu vergleichen wäre es etwa mit unsern modernen 
Ausdrücken, wie ‚„Waffenschmied, Spezialität Degen“. 
Ich möchte es bezweifeln, ob in andern Verhältnissen, 
wo die freie Entwicklung des gewerblichen Lebens in 
die rasch erstarrenden Formen der Zunftverfassung 
eingepresst sind, es überhaupt denkbar wäre, dass ein 
Meister durch nachträgliche Herstellung eines neuen, 
andersartigen Meisterstücks seine Tätigkeit und seinen 
Erwerb erweitern konnte. Wiederum also stehen wir 
hier vor einem Vorteil, den die Nürnbergische Ver- 
fassung dem Handwerk gewährte, wie gewerbefeind- 
lich sie auch auf den ersten Blick aussehen mas. 
Eigentümlich ist zu sehen, wie offenbar das Wohl- 
wollen und die Fürsorge des Rates für das Handwerk 
recht wenig Verständnis und Entgegenkommen gefunden 
hat, treffen wir doch am 24, ? I. 1502 einen Plattner 
vor dem Rate, weil er einen ihm von den andern 
geschworenen Meistern zerschlagenen Harnisch selber 
gezeichnet hat. (H. 606.) Noch immer also ist die 
neue Ordnung nicht so fest mit dem Handwerk ver- 
wachsen, dass nicht peinliche Verstösse zu rügen 
wären. Ja, was das interessanteste an diesem Fall 
ist, einer der geschworenen Meister selber, der über 
Einhaltung von Gesetz und Ordnung im Handwerk
	        
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