Volltext: Studien zur Nürnberger Waffenindustrie von 1450-1550

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Hampe bringt 15 Verlässe, die sich mit ihnen 
beschäftigen. Das erstemal treten sie auf am 5.1X. 1480: 
item den platnern ist ir begern des lons halben, von 
paliern zu setzen, abgeleynt und sol bei alter ordnung 
bleiben. Von 1471—1480 also hören wir nichts von 
dem Erfolg der im erstgenannten Verlass erteilten 
Erlaubnis, welche offenbar eine Erweiterung des Ge- 
schäftsbetriebes im Plattnerhandwerk bedeutete. Erst 
nach neun Jahren kommt die Angelegenheit wieder vor 
den Rat, und zwar offenbar infolge Antrags beider in- 
teressierten Handwerkergruppen. Die Plattner scheinen 
aus der Erlaubnis ihre Harnische selber zu polieren, 
Geld haben machen wollen; denn si begern lon ze 
setzen von paliern. Für die Mehrleistung eine Mehr- 
einnahme. Diesen Antrag lehnt der Rat ab und lässt 
es „bei alter Ordnung bleiben“, also wohl so, dass für 
einen Harnisch, der poliert vom Plattner geliefert wird, 
nicht mehr zu zahlen ist als für einen unpolierten. 
Nun zum zweiten Teil: desgleich ist den polirern ab- 
geleynt, sunder ordnung zu geben sundern sol bei 
altem herkomen bleiben. Folglich waren die Polierer 
kein selbständiges, organisiertes Handwerk. Und so 
gibt der Verlass gleich einen Einblick in das Getriebe 
des gewerblichen Lebens. Auf der einen Seite’ ein 
von alters her mit Gesetz und Ordnung begabtes, in 
seinen Rechten fest wurzelndes Handwerk, das seinen 
Wirkungskreis ausbreitet, Gegenüber der wirtschaftlich 
schwächere Teil, wohl nicht so angesehen, der sich 
des mächtigen Konkurrenten erwehren möchte durch 
die in staatlicher Reglementierung bestehende Stütze 
und Hilfe. Die nichtbelegte Entwicklung der ver- 
flossenen neun Jahre dürfte so zu denken sein, dass 
sich eine beträchtliche Anzahl von Plattnern auf den 
neuen Zweig ihrer Tätigkeit verleet und so den
	        
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