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klärung des Verhältnisses zwischen Messerern und
Klingenschmieden finden, dass nämlich die Messerer
die‘ von ihnen selber oder von jenen angefertigten
Messerklingen durch Fassen (Versehen mit Griff)
handelsfertig machten. Das Bestreben der Schwert-
schmiede geht also dahin, zu vermeiden, dass eine
von ihnen geschmiedete Klinge, ehe sie in den Handel
gelangt, auch noch die Werkstatt eines Messerers
durchlaufen musste. Wie verwickelt übrigens die
Verhältnisse von zwei derartig aufeinander an-
gewiesenen, miteinander verflochteten Handwerken
waren, beweist die genaue Bezeichnung der in Frage
stehenden Klingen als Rückklinge. Daraus ist zu ent-
nehmen, dass eine Kompetenz der Messerer auf Fassung
zweischneidiger (Schwert- oder schwertartiger) Klingen
nicht bestanden hat, wie denn der Verlass auch fort-
fährt, man soll den messerern ablainen, dass sy kain
schwertsknopf uff irem hantwerck machen sollen (dass
sie keine Schwerter machen dürfen, wird als selbst-
verständlich nicht wiederholt). Das Fassen von Rück-
klingen ist also, wie der Verlass ausdrücklich wieder-
holt, Sache der Messerer, die Schwertknöpfe sollen
die Schwertfeger fassen und machen. Die eigentliche
Grundlage der Spezialisation war also wohl demnach,
ob ein- oder zweischneidig, zweischneidig mit Her-
stellung des Hefts für die Schwertfeger, einschneidig
mit Herstellung des Hefts für die Messerer, wobei die
Schmiedearbeit auch von Klingenschmieden besorgt
werden konnte. Dem modernen Beschauer wird die
auf dem Fassen der Schmiedearbeit sich auch gründende
Spezialisation kaum verwunderlich erscheinen, denn
in praxi sind es heute auch noch Vertreter ver-
schiedener Handwerke, welche ein Messer mit Griff
oder Schale, oder einen Säbel mit Heft und Korb ver-