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Wiederholte Beftätigung des Merkantil- F$riedens- und
Schiedsgerichts durch die Landesagefekaebunag.
Das Merfkantik-Sriedens: und Schiedsgericht blieb in der
bisherigen Merfaffuung und mit der gefchilderten fachlichen Zu:
tändigkeit unverändert beftehen bis zur Einführung der Reichs:
zivpilprozeßordmnung, beziehungsweife wurde es anläßlich jeder Neun:
arganifation auf dent Gebiete der Handelsgerichte aufrecht erhalten.
Hier Fommt zunächft in Betracht die Allerhöchfte Merord-
aung vom 15. Dezember 1837, $ 12, worin ausgefprochen ift,
daß das Handelsgericht erfter und zweiter Inftanz zu Nürnberg
and in leßterer Stadt das WMerfkantil-Friedens- und Schiedsgericht 2c.
verändert bleiben. !)
Das Gleiche wurde beftimmt durch das Gefeg vom 25. Zuli
(850, die Gerichtsverfaffung betreffend, Art. 7 und 26. In
Art. 7 wurde fogar die Möglichkeit der Errichtung eben folcher
Berichte wie das AMNerkantikFriedens- und Schiedsgericht in 2Nürn-
berg, in anderen Städten auf Antrag der betreffenden Handels:
inmnungen hervorgehoben.
Dor Erlaß des obenerwähnten Gefeges, hatten die WMarfkt-
vorfteher Schritte zur Erhaltung der bisher in Nürnberg beftehen-
den Organijation der Handelsgerichte unternommen. Es eriftierf
hierüber eine gedruckte Morftellung und Bitte der Vorfteher des
Handelsvorftandes in Nürnberg vom 12. Mai 1849, unterzeichnet
von den Marktvorftehern Fuchs, Merk, Enopf, Merkel und dem
DProtoFollijten Dr. ZMehmel. Darin ift insbejondere das bewährte
Derfahren vor dem AMerkantilS$riedens- und Schiedsgericht erwähnt
und dem Wunfche auf deffen ferneren Beftand Ausdruck verliehen.
Aus Deranlaffung der Durchführug des BGefjeßes von
(. Zuli 1856, einige Beftinummgen über die Gerichtsverfajjung
and das gerichtliche Derfahren in den Landesteilen diesfeits des
Rheins betreffend, erging die Alerhöchfte Derordnung von
12. Auguft 1857 rückhfichtlich der Formation der Handels: und
Wechfelgerichte. Nach 8 9 Dderfelben wird das Handelsgericht
eriter Inftanz und das Bandels-AppeNationsagericht für die Stadt
I) Neal. f. d. Köntgr. Bayern von 1837. S, 922.