Volltext: Das Merkantil-Friedens- und Schiedsgericht der Stadt Nürnberg und seine Geschichte

282 Goetze, Wappen der Meistersinger. 
sich den Einwendungen Spangenbergs gegen die Fabel von 
dem Ursprunge der Schulkunst rückhaltslos an. 
Andrerseits aber findet sich bei demselben die merk- 
würdige Nachricht über einen Wappenbrief, der von Karl IV. 
stamme und noch zur damaligen Zeit (Ende des 17. Jahr- 
hunderts) in Mayntz „verwahrlich auffbehalten“ würde. Dieses 
Kleinod beschreibt Wagenseil (a. a. 0. S. 515) folgendermassen: 
„Es ist aber solches Wappen, eine Quartirung oder ge- 
vierdter Schild. Davon der 1. und 4. des Heil. Röm.’ Reichs 
Wappen, oder im güldnen Feld einen zweyköpffigten‘ aus- 
gebreiteten Adler, so schwartz, und mit Rot bezünget, be- 
schnäbelt und bewaffnet ist, enthält. Der 2. und 3. führt 
Böhmen, welches so viel zu sagen: sie sind Rot, und zeigen 
einen silbernen mit Gold gecrönten und bewaffneten Löwen, 
dessen Schwantz zertheilet. Uber den gantzen ist ein blaues 
Schildlein, mit einer güldnen geschlossenen Königlichen Kron. 
Auff den Schild ist ein offener gekrönter Helm, aus dem gehet 
ein Böhmischer Löw herfür, wie auch hinter denselben, ein 
doppelter übereinander gesetzter schwartzer Flügel, davon die 
Federn mit güldenen Hertzen beladen. Welches Wappen Kay- 
ser Carolus IV. der Meister-Singer-Gesellschafft wo nit ertheilet, 
doch also verbessert.“ 
Die Skizzen von der Geschichte der teutschen Dichtkunst, 
welche während der achtziger Jahre des vorigen Jahrhunderts 
in der Berliner Zeitschrift Olla Potrida erschienen, wissen 
sogar ganz genau, dass der genannte Kaiser in seinem letzten 
Lebensjahre i. J. 1378 den Meistersängern einen Freiheitsbrief 
gegeben habe und das Recht, ein eignes Wappen zu führen 
(0. P. 1782, I. S. 89). 
Dem Wagenseilschen Berichte folgt getreulich, wie schon 
im grossen und ganzen, so auch bei dem in Rede stehenden 
Wappen, der Nürnberger Syndicus Johann Heinrich Hässlein 
in seiner Abhandlung von den Meister-Sängern (Bragur IIT, 
1794, S. 17—104), und Ludwig Uhland hat in seinen Vor- 
lesungen über die altdeutsche Poesie unter ausdrücklicher An- 
führung den Inhalt der oben angezogenen Worte einfach wieder- 
gegeben, olıne das für und wider abzuwägen (Schriften z. Gesch, 
d. dtsch. Dichte. u. Save, Stutte, 1866 II Bad. S. 287). 
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