Volltext: Das Merkantil-Friedens- und Schiedsgericht der Stadt Nürnberg und seine Geschichte

24 
Seite ein Handelsmanı, Krämer oder ein negotiirender Hand- 
werksmanın, oder in gewijffen Sällen ein Suhrnmann {ich befindet. 
Objektiv gehörten vor das Gericht: „alle ent{tandenen und 
zutftehende Spänn- und Irrungen, fo von Kaufen und verkaufen, 
auch trocciren und Taufch der Waaren und Handelseffekten, von 
prätendirten unbilligen Schäden, ungerechten Dervorteilungen und 
£äfionen, von Buchhalten, YZechnungen, Bilanzen, ftrittigen 
Aandelsbüchern und Beweifungen mit felbigen, Wechfeln und 
BHegenwechfeln ze. in Summa von Kaufmanns Handel und Wandel 
herrühren und dariunen beftehen.“ ' 
Das Verfahren lehnte fich im Allgemeinen an dasjenige 
ven Bancogericht an; möglichft befchleunigter Prozeßgang war 
der Grundjag beim mündlichen, wie fchriftlichen Derfahren. Im 
zriteren Salle hatte der Kläger entweder perfönlich oder in feiner 
Hegenwart deffen Anwalt die Klage kurz vorzutragen, fodamnı 
wurde der Beklagte mit feinen Einwendungen gehört. Hierauf 
zrfolgte Replik und Duplik, Womöglich follte bei Sehlichlagen 
der Dergleichsverhandhugen fchriftliches Derfahren vermieden und 
>hne längeren Prozeß die Irrung erledigt werden. 
Im fchriftlichen Derfahren — wenn die Sache dazu ver: 
wiejen wurde, oder wenn fie Fremde, Dormünder oder AMinder: 
‚ährige betrifft, — follten Fuırz und summarie auf beiden Seiten 
aicht mehr als zwei Schriften gewechfelt werden und follfen 
ausdrücklich die Parteien ihre Unterwerfung unter den Richter: 
ipruch vorher Fund thun. Überflüffiges Beweisanerbieten war 
durchs Gericht möglichft abzufchneiden. 
Yach Eireulierung der Akten bei den Referenten und Torrefe: 
zenten, [owie den übrigen Mitgliedern des Gerichts wurde das Urteil 
abgefaßt und den Parteien in einem befondern Termin verkündet. 
u der Merkantik- und Bancogerichtsordunung wurde auch 
der Chätigkeit der Marktvorfteher im WMarfktgewölbe Erwähnung 
zethan. Dor Ddenfelben Fonnte jeder feine, zumal in Wechfel:, 
mo ander, feinen Derzug leidenden Sachen anbringen und ent: 
een jallen,_ Sale aber, heißt es in Ablaß V, a. a. ©. bei 
unerörtertent Streit von i ; aba x 
Abfprung, und feinen Eier en Henn Der Parteien Hub 
' ‚ zum Banco deputirte
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.