Volltext: Das Merkantil-Friedens- und Schiedsgericht der Stadt Nürnberg und seine Geschichte

21 
10 
02 
Ir: 
ul 
Yie 
115 
7. 
ur 
1” 
Na 
Us 
{C: 
35 
0 
N 
Xp 
OH 
. 
|. 
4-7 
.] 
(651 wurde extra ordinem Chriftoph Deller zum Marktvorfteher 
>rwählt. !) 
Anfangs Ichlugen die Marktvorfteher und darauf die Depu- 
Herten zum Banco je drei aus dem Kollegium der Adjunkten bei 
ber Wahl zum AMarktvorfteher vor, worauf vom Rat die Wahl 
1ach Maßgabe der Stimmenzahl vorgenommen wurde. ”) 
3n einem Ratsverlaß vom 12. Zuli 1726°%) bedeutete der 
Rat den Marktvorftehern auf die geäußerte Anfchanung hin, als 
»b der Rat an den Dorfchlag gebunden wäre, daß er fich „die 
ungehinderte freie obrigfeitliche Dispofition hiermit expresse 
vorbehalten, alfo, daß bei Fünftig vorfommenden dergleichen 
Fällen, geftellten Sachen und Umftänden, nach, wie vorhin öfters 
und vor einiger Zeit gefchehen, auch außer denen, fo von denen 
Marfktvorftehern recommandirt und vorgefchlagen werden, gute 
tangliche, und um das Publicum fich wohl verdient gemachte Han- 
deisleute in Confideration zu nehmen“. 
Diefer Derlaß diente jedoch nur iInstructionis loco, und 
wurde nicht publiciert. 
Zu Roths Zeit — Anfang diefes Jahrhunderts, — gefchah 
»ie Wahl und Ernennung vom Rate, 
Banco- und Wechfjelordnung von 1654. Merkantil- 
und Bancogerichtsordnung von 1697. 
Die Einrichtung der Marktsadjunkten war von wohlthäti: 
zem Einfluß für den Banco publico, wenn auch nicht auf lange 
Dauer. Die Nichtbeachtung der Dorfchriften der Bancoordnung 
son 1621 veranlaßte den Rat zu einer Erneuerung und Der: 
hefjerung der alten Bancoordnung. Sn diefer „Banco: und 
MWechfelordnung vom 8. September 1654“ wurde bezüglich “ 
Bancogerichts eine Änderung nicht gefchaffen. Da einer gegen 
»ie Bancoordnung fich verfehlen. würde, „gegen den oder Die: 
jelbe. folle von denen Herren Deputirten zum Banco, bei welchen 
1) ef, AUft im Archiv des M.-F, u. S.-Gerichts Ar. 1258. Un- und 
UbEommen der Herren Ntarktvorfieher, betr. 
2) IL Marktbuch, S. 42. 
3) Dorletzste 2Tote Zlo, 6.
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.