Laut Antwortschreibens des Brs Sigismund vom
3. Januar 1803 und einer olfiziellen Mitteilung der
Grossloge Royal York, nach welcher über die Anfrage
der Fürther Brr in der am 13. Dezember 1802 ab-
gehaltenen Quartalversammlung der Grossloge beraten
worden war, war man In Berlin gerne bereit, dem
von den hiesigen Freimaurern ausgedrückten Wunsche.
auch in Hinsicht der einfacheren Installation zu ent-
sprechen. Der Repräsentant könne durch den in
Aussicht genommenen M. v. St. dem Grossmeister
vorgeschlagen werden. Sobald ein förmlicher Beschluss
der Brüder über die Gründung der Loge gefasst
worden sei, sollte die Wahl der Aufscher und Beamten
vorgenommen, ein nach dem übersandten Formular
angefertigter und von sämtlichen Brrn unterzeichneter
Revers ausgestellt und ein Name für die neue Loge
gewählt werden, vorausgesetzt, dass die Kosten für
die Konstituierung nicht als zu hoch erachtet würden
Es wurden verlangt
1) „für die Constituirung selbst 10 Stück Friedrichs
d’or zum Schatze der Grossen Loge,
?) für das auf Pergament geschriebene, ausgemahlte
und mit dem Siegel der Grossloge in einer
metallenen Kapsel versehene Constitutions-
patent 12 Thaler und
an Schreibgebühren für die Ritualien, inel. Papier
und Einband 8 Thaler“.
Die Festsetzung des jährlichen Beitrags wurde
der Loge selbst überlassen und nur bemerkt. dass
die älteren Logen je nach ihrer Mitgliederzahl 30.
20 und 10 Thaler pro anno bezahlen.
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