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iehmen, daß die Frauenarbeit meist nur dort ergänzend einzutreten hat, wo der
Mann seinem Berufe nicht ordnungsgemäß nachgeht, wo er seine Pflichien gegen die
Familie verabsäumt; ein solcher Vorwurf trifft, wie die Einnahmenstatistik und später
deutlich auch die Ausgabenstatistik nachweisen wird, keinen der Familienväter, von denen
hier die Haushaltungsrechnung verarbeitet vorliegt. Gerade die vorliegende Arbeit
beweist, wie utopisch der Plan ist, das Verbot der Lohnarbeit der verheiratheten
Frauen durchzuführen. Sicherlich wäre es so mancher Familie, dem Nachwuchs
vor Allem überaus förderlich, wenn sich die Frau mehr dem Hauswesen widmen
könnte, wenn die Kinder unter ihrer ständigen Aufsicht aufwachsen könnten. Dieses
Ziel muß aber indirekt erstrebt werden durch die Oeffnung aller Möglichkeiten
für die Arbeiter, sich bessere Einkommensverhältnisse zu erringen: Eine gesetzliche
Verkürzung der Arbeitszeit, eine derartige Bezahlung aller direkten und indirekten
Staats- und Gemeindearbeiter, die eine Erhaltung der Familie ohne irgendwelchen
Nebenerwerb der Männer und der Familienmitglieder ermöglicht, also die Erfüllung
eines Theiles des Versprechens von der Ausgestaltung der Staatsbetriebe zu Muster⸗
—
indirekten Steuern durch eine progressive Einkommensteuer. Auf diesen Grundlagen
werden die Arbeiter Alles thun, um menschenwürdige Löhne zu erringen, um mit
ihren Löhnen die ganze Familie zu erhalten, um ihre Frauen aus der Lohn—
sklaverei zu befreien, so daß ihren Kindern bessere Erziehung und Aufsicht zu Theil
werden kann, um ihr eigenes Heim angenehmer und freundlicher zu gestalten.
Von Nichts sind wir aber weiter entfernt als von einer Politik, die die einzig
wirksamen Mittel zur Verdrängung der Frau aus der Fabrik den Arbeitern in
die Hand geben würde.
Betrachten wir aber noch im Einzelnen den Antheil des Lohneinkommens
der Frau an dem Gesammteinkommen, so finden wir je einen Fall, wo die Frau
je 41,0, 37,72, 27, 22,82 Proz., dann je 5 Fälle, wo sie 10 — 15 und 18 bis
20 Proz., 3 Fälle, wo sie 5—10 und 9, wo sie bis 5 Proz. zu den Gesammt—⸗
einnahmen beigetragen haben, ferner einen Fall, wo das Lohneinkommen
des Mannes von dem der Frau nicht zu scheiden ist, und blos 11 Fälle, wo ein
direktes Lohneinkommen der Frau nicht nachweisbar ist. Doch steckt viel Frauen—
erwerbsarbeit auch in den „anderen Einnahmen“, so vor Allem in den so häufig
bvorkommenden Posten Aftermiethe, Kostgänger, Kostkind u. dgl.; auch bei der
elbstständigen Arbeit nach Feierabend dürfte nicht immer die Mitwirkung der
Frau und vielleicht der Kinder entbehrt worden sein.
Mehr wie die Hälfte der Fälle überhaupt und weit mehr als die Hälfte
der Haushaltungsrechnungen der Verheiratheten haben wesentliche Einnahmen aus
Aftermiethe u. dgl. Diese Einnahmen beweisen, wie schwierig es ist, das
Wohnungsbedürfniß zu befriedigen, wie der Zwang vorliegt, größere Wohnungen
zu nehmen, weil kleinere fehlen, weil sie relativ theurer sind, weil man nur durch
Abvermiethen, durch Aufnahme familienfremder Personen in die Haushaltung, was
eine Herabdrückung der Lebenshaltung zur Folge hat, seine Existenz fristen, sein
Wohnungsbedürfniß befriedigen kann. Im Einzelnen ist die Zusammensetzung der
„anderen Einnahmen“ bei der detaillirten Betrachtung der gesammten Einnahmen
der Haushaltungsrechnungen klar gestellt worden, sie spricht für sich, sie ist ein
Beweis für das völlige Ungenügen der Löhne der Männer zur Erhaltung einer
Familie.
Das nicht erhebliche Uebersteigen der Summe aller Ausgaben über die
Summe aller Einnahmen wird in der Regel als Maaßstab für die Richtigkeit der
Haushaltungsrechnungen betrachtet, diesem Beurtheilungsmomente genügen unsere
Haushaltungsrechnungen im Wesentlichen; wo dies nicht der Fall war, erklären