Volltext: Sociale Kämpfe vor dreihundert Jahren

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1771 (fasc. 1771—1779), fo ändert das nicht$ an den Zuftänden. Die 
Sache felbft blieb beftehen, nur in der Wahl der Ausdrüce murde 
man (äffiger. Llodner a. a. D. S. 174 fpricht mit Recht von einer 
mißbräuchlihen Anmendung diefes Wortes. 
7. Ya D. S. 72 ff. In SimonsfeldE Fondaco dei Tedefchi in 
Venedig, I. Band, Stuttgart 1887, find übrigens mehrere Urkunden 
au$ bem venetianifden Staatsarchiv mitgeteilt, die den amtlichen Ver- 
fehr VBenedigS mit dem Aufruhrrate beweifen, eine bisher audh von 
Simonsfeld, der fi an anderer Stelle (fo II, S. 74) auf Lochner be- 
ruft, nicht beadhtete Thatfache. Im Iahre 1346 maren venetianifche 
Waren bei Nürnberg aufgehalten morden (a. a. OD. n. 120), mas zu einem 
Bwifte zwifchen beiden Gemeinwefen führte. Ant 31. Juli 18347 ver: 
bot der venetianifhe Senat audy den fchriftlidhen Verkehr mit Nürn- 
bergern, nachdem er bereits den perfönlichen Verkehr unterfagt Hatte 
{n. 128, 129). Dur Vermittelung des Herrn von Padua, Jacobs 
von Carrara, befchließt man am 27. Januar 1348, neue Beziehungen 
anzubahnen. Nürnbergifhe Sefandte Iommen nad Venedig, zweimal 
gehen venetianifche SGefandte, mit genauen Anweifungen ausgerüftet, 
nach) Nürnberg (n. 135, 136, 138, 140, 141, 142, 143, 144). Endlich 
wird am 22. November 1348 eine Übereinkunft zwijchen Nürnberg 
und Venedig gefchloffen (n. 147), zu einer Zeit alfo, da der Aufruhr: 
rat, der die Verhandlungen allem Anfchein nach zum Abichluß gebracht 
hat, am Ruder gewefen it. Frager oder amtierende Bürgermenfter 
waren am 22. November 1348 EC. Schueler und EC. Turler, die rats- 
Tähigen Gefchlechtern nidht angehörten; val. Locdhner a. a. OD. S, 69. 
Wenn Lochner a. a. DO. S. 72 fagt: „Ss ift zwar möglich, aber Höchft 
unmahrfheinlidh, daß der Zufall die geringe Bahl (der Urkunden aus 
der Zeit des Aufruhrrats) noch irgend woher durch neue Funde ver- 
mehre“, fo ift feine Annahme zu peffimiftijch gewefen. 
8. Sournal zur Kunftgefdhichte und allgemeinen Litteratur XV, 
S. 90/91. Müllner in feinen treffliden, aud) von Lochner benugten 
Nürnberger Annalen (Gandfchrift des Stadtarchivs), tom. I, fol. 827 
und 828, Hat offenbar nach derfelben Vorlage den Verlaß bearbeitet. 
9. Bei Müllner a. a. DO. findet id noch der folgende Zufaß: 
Auch wann man jemand aus der ftadt oder wann man jemand in 
einen thurn ftrafen will, für die foll niemand bitten. wer für diefelben 
bittet, der fol Leiden diefelbe ftraf, als der, dem man die ftadt ver: 
boten hat oder den man ftrafen will in einen thurn. 
10. Bayierhandichrift in 8° auf dem Nürnberaer Kreisarchiv Ms.
	        
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