Volltext: Sociale Kämpfe vor dreihundert Jahren

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ine: oder Der andere einiges belieben Hätte bei verzehrung 
des vortheil$ an Ddiefen oder jenen reputirlidhen ort zu 
gehen, bevoraus zUr fommerszeit, verlangen folcdhe jederzeit 
ihren freyen willen zu behalten“ 238, ier wird eine Aus- 
nahme vertragsmäßig feftgefebt. Almählicd wurde e& Brauch, 
daß die Gefellen dem Herbergsvater und jeinen Angehörigen, 
fowie den Dienftboten jedes Yahr eine „Verehrung“ zu Teil 
werden Kießen, ein Brauch, der durch Aufnahme in die Ordnung 
gejeßlich Ffeltgelegt wurde. Die Tünchergefellen z. B. follen 
von ihrem Auflaggeld „nicht allein jchreiber Lohn und andern 
fchlechten unkoften außrichten, auch im jahr einmal dem vatter 
auf der hHerberg unmıb feine vielfältige mühe eine verehtung 
geben“ 239, Yuskunft hierüber geben auch die von den Gefellen 
geführten Einnahme: und Ausgabebüchlein, die fih zum Zeil 
noch in den Handwerkerladen finden. Sn dem Ausgabe- 
Büchlein der Schreinergejellen findet fich unter dem Jahre 1624 
vermerkt: „daß neu jahr außgeben worden nemblichen der 
frau mutter 3 fl., den Ddreyen brüdern 1 fl., den dreyen 
idhweitern 1 fl., dem Haußfnecht 24 Fr.“ 240, Beträge, die 
yicht unbeträchtlich find. 
Die Umfrage ward nach einer peinlich genauen Etikette, 
die fi mehr und mehr in nichtigen $einkram 241 verlor, 
abgehalten. Die Nürnberger Beftimmungen hierüber unter- 
jicheiden fich nicht wefentlih von denen an anderen Orten, 
wie fie Schanz 4? mitgeteilt hat. Die Herkunft, die Nedlich- 
feit der neu zugewanderten Gefellen wurde feftgeftellt, e$ 
wurden die Anwejenden gefragt, wer etwas wifje von einem 
Berftoß gegen das, was des Handwerks Brauch und Drdnung, 
e8 wurden die Bagatelljadhen verhandelt und gerügt; {Hmwerere 
Bergehen gehörten vor das Rugsamt. Der höchjte Betrag 
her Strafe durfte den Yreis eine Maß Weines nicht
	        
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