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widerfahren jei. IAın I. Juli 1551 wird Sohann Thein,
ein Nürnberger Bürger, erfucht, da er bei Hofe in Wien
gute Kundfchaft habe, fi zu Ariundigen, wie der König,
der das Cchreiben der Nürnberger noch nicht beantwortet
hatte, zu handeln gedenke. Sonft kämen fie bei denen in
Augsburg umd Uhn in den Verdacht, fie wollten die Sache
Hinausziehen. Hob doch der Neichsabfchied von 1551, fo
gut wie feine Machfolger, Tebhaft die Uneinigkeit der
Regierungen und die immer wieder erfolgreihe Gegenwehr
der Sefellenfhaft hervor 173,
Kaifer Karl V. fchreibt denn au von Augsburg aus
an 6, Juli 1551, offenbar gedrängt durdh das dortige und
das Ulıner Stadtregiment !7*; Wir werden glaubhaft be-
vichtet, daß unfer und des Neichs Abfchied und Ordnung
wegen der gejcdhenften Handwerke bei euch noch nicht gehalten
oder vollzogen werde. Dadurch entftehen bei Meiftern und
Sejellen allerlei Unordnung und Zerrüttung, und e& droht
die Gefahr, daß die Stände, die die Schenken befeitigt haben,
die alten Mißbräuche wiedereinreißen Iaffen. Der Kaifer
fordert rajches Einfchreiten der Nürnberger. Die entgegnen,
Ne wollten Ferdinand nicht vorgreifen und ermarteten deffen
Antwort. Verzögere ficdhh aber die Regelung der Frage in
Öfterreich, fo wollten fie von fi aus vorgehen (Ratsverlaß
vom 13, Muguft 1551.) Am 18. September 1551 fchreibt
Hanfen Theins Wiener Bertranenzmann, Wolfgang Kremer,
König Ferdinand habe noch keinen Schritt in der Gefellen-
angelegenheit getfhan. Darauf befdhloß der Nürnberger Mat
am 1. Oftober 1551, Jelbfitändig zu handel.
Die Hugsherren, die dem Handwerfsweien vorftehende,
dem Iiat unterftellte Behörde, fchlagen vor, Sefellen und
Meilter an verfchiedenen Tagen aufs Rathau3Z zu laden und
ihnen die Artikel der Polkizeiordnung von 1548 zu verlefen.
Den SGefellen fei zu fagen, daß ale bei ihnen aepfloaenen Schenken