Volltext: Hans Sachs und seine Zeit

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Die Schulordnung der Nürnberger Meikferlinger. 
Nadi der Sandfdrift des Hans Sadıs. 
Sch gebe diefes Dokument, dejfen allgemeiner Inhalt und einzelne 
Beftimmungen bereit im neunten Stapitel in deutlicherer UmfHreibung 
mitgeteilt find, hier im vollftändigen Wortlaut und mit buchftäblicher 
Genauigkeit wieder, wie e& von ihm in feinem HandfeHriftlihen Seneral- 
regifter (Zwickau) von feiner Hand eingetragen ift, Nur die bei ihm 
faft gänzlich fehlenden Snterpunktionszeidhen find hier, der beiffern 
VBeritändlichteit wegen, beigefügt. 
Der Schuelzetel zu Mürnberag. 
Anno Salutis 1540 haben die merder fampt den Singern gemainer Sing: 
fuel zw fürdrung der Funft diefe fhuel ordnung fambt dem gemercE und ftrafi 
der vnkunft verornet und geftelt, der Singfihuel zw auet mit ir aller ner: 
mwilligung wie folget. 
Erftlich fol im Hanuptfingen auf der Schnel nichts pegabet werden, den was 
hailliger gefchrifft gemes fey, vnd das geleih in dem vergleichen alda *). 
Item latein, die nicht Congrua fep, ein wort oder mer oder ein aianer 
nam für iden filben ainer filben zu {traff. 
*) Mit der Bezeihnung „Vergleichen“, ebenfo wie mit „leihen“, ift hier wie 
aud) {päter Die engere Konkurrenz der aus dem barausgegangenen Singen 
ermählten beften Sinaer gemeint.
	        
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