fullscreen: Die israelitische Kultusgemeinde Nürnberg

erlangt hatten. Die Uebrigen durften nur mit polizeilicher 
Erlaubnis dahier wohnen. 
Am 8. März 1855 wurde vom Stadtmagistrat Nürn- 
berg an das Distrikts-Rabbinat zu Fürth das Ersuchen 
zestellt, zum Zwecke der Anlegung der Impflisten ein Ver- 
zeichnis der seit 3 Jahren in Nürnberg geborenen israelitischen 
Kinder herzustellen. Darauf erwiderte der Distrikts- 
Rabbiner Dr. Loewi unter dem 11. März 1855: »dass die 
Israeliten der Stadt Nürnberg zur Zeit sich dem unter- 
fertigten Rabbinate noch nicht angeschlossen haben, sonach 
für die unterfertigte geistliche Behörde weder Berechtigung 
noch Verpflichtung gegeben war, Zivilstandsregister für 
Jieselben zu führen oder überhaupt deren religiöse Bedürf- 
nisse wahrzunehmen und zu befriedigen, Deshalb befindet 
man sich auch nicht in der Lage dem jenseitigen verehr- 
'ichen Ansinnen für jetzt entsprechen zu können, Sollte 
jedoch der Stadtmagistrat sich veranlasst sehen, die Israeliten 
der Stadt Nürnberg zu beauftragen, sich an einen Rabbiner 
anzuschliessen, so erklärt sich der Unterfertigte bereit, einen 
Dienstvertrag abzuschliessen und allen daraus hervorgehenden 
Amtsobliegenheiten bereitwillig und pünktlich nachzu- 
kommen. « *) 
Auf diese Anregung des Rabbiners wurde von Seiten 
des Magistrates zunächst nicht eingegangen, die Angelegen- 
heit ruhte 13/4 Jahre. Inzwischen hatte sich durch Zuzug 
die Anzahl der jüdischen Familien erheblich vermehrt. Der 
Mangel einer gemeindlichen Organisation unter den hier 
Abgeordnetenkammer zuerst den Wahlkreis Fürth, dann den Wahlkreis 
Nürnberg vertrat. Ueber dessen Thätigkeit als Abgeordneter vgl. die 
jüngst erschienene Schrift seines Enkels Dr. jur. Max Süssheim: 
Die parlamentarische Thätigkeit Dr. jur. David Morgensterns. 
1) Akten des Stadt- und Distrikts-Rabbinats Fürth. Betreff 
die Filialgemeinde Nürnberg 1856—58. Fasc. ı
	        
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