— 189—
se war,
beet
keich sehn
hland ha
lun einm
men. (
nin fin
cangelep
qgen sm
inzer hi
Wen
dorchhen
geshehe
3 Unein
och gefh
daß mun
—
Erdlih
ivrach
vühlenhen
die din
i sön
aus du
Volk du
che lüh
nti zuh
d duft
nd viel
d seh
imishi
ven I
auß syt
y Vshh
hern
qittib
ahlen
—slel
den Kirchenzwiespalt zu erledigen und die verlornen Reichslande in
Italien wieder zu gewinnen. Wenn Ruprecht von alledem so viel
vie nichts erreichte, so war sicher nicht der Mangel an gutem Willen
»aran schuld, denn ex war von den besten Absichten beseelt und
mermüdlich thätig, sondern der Mangel an eigener Macht, die
übermacht der Verhältnisse und der böse Wille der Fürsten; mußte
er doch später gegen dieselben Fürsten, die seine Wahl bewirkt, zu
Felde ziehen.
Ruprecht war, da der Norden nichts nach ihm fragte und der
Osten zu Wenzel hielt, darauf angewiesen, vor allem im südwestlichen
Deutschland und namentlich in Franken festen Boden zu gewinnen.
Keine Stadt im Reich aber konnte wegen ihrer Bedeutung an sich und
vegen ihrer Lage so wichtig für ihn sein, wie Nürnberg. War Nürn—
jerg für ihn gewonnen, so konnte er hoffen, daß die anderen Reichsstädte
diesem Beispiele folgen würden. Darum sandte er, noch ehe er seinen
Finzug in Frankfurt gehalten, als seine Bevollmächtigte den Burggraf
Friedrich von Nürnberg, den Deutschordensmeister Konrad von Egloff—
tein und den Vitztum zu Amberg, Johann von Hirschhorn, nach Nürn—
berg, um über seine Anerkennung mit dem Rat von Nürnberg zu unter—
jandeln. Der Rat übereilte sich in keiner Weise und ging mit gewohnter
Vorsicht zu Werke. Er stellte als Bedingungen auf: daß der König
niemals und in keiner Weise die Nürnberger von dem Reiche weggebe,
daß er deshalb auch ihre Reichssteuer von 2000 fl. immer zu seinen
eigenen Händen nehme, die Reichsveste in der Stadt keinem anderen
anvertraue als dem Rate selbst und den Bann über das Gericht zu
Nürnberg nur demjenigen verleihe, welchen die Stadt ihm dazu stelle.
Wer ihre Rechte antaste, der solle gleich mit einer Buße von 50 fl.
an das Hofgericht gezogen werden. Außerdem ließ sich der Rat für
die Stadt noch verschiedene Vorteile bestätigen: ihr eigenes Ungeld,
die Hälfte von den Judengeldern, die großen Landkäufe und daß die
Burgen, welche wegen Landfriedenbruchs zerstört worden, nicht mehr
aufgebaut werden dürften. Die Vorsicht des Rats ging so weit, daß
die Boten des Königs sich verpflichten mußten, wenn zur bestimmten
Zeit die Pergamente nicht im Besitze der Stadt Nürnberg wären,
persönlich einzureiten und der Stadt so lange verhaftet zu bleiben,
bis sie die Pergamente beschafft hätten. Erst als die Urkunden über—
geben waren und König Ruprecht bereits sich der Stadt näherte,
sagte der Rat in einem Schreiben vom 21. Januar 1401 dem „alten
König“ Treue und Gehorsam förmlich auf, da er seiner Sache sich
selbst nicht so angenommen, wie es sich geziemt hätte und weil die
Fürsten und Herren ringsherum sich für König Ruprecht erklärt hätten.
Der Bürgerschaft setzte der Rat in einer Bekanntmachung die Gründe