fullscreen: Lat.-dt. Sammelhandschrift – Nürnberg, STN, Cent. IV, 20

_ 855 
°hen, 
Vi 
en 
lich 
fer. 
len. 
Und 
ren 
en 
1 
‚Ja 
Ile 
at 
\h. 
AK, 
A 
auf 
ans 
an 
ch 
he 
n 
ITe 
Das 
ger 
{her 
ch 
nen 
1of@ 
an 
1. 
es in so formeller Weise, dass den kurfürstlichen Behörden 
der Durchzug‘ bald verleidet war.! 
Seitdem die Mächte der Neutralität des Königs gewiss 
waren, liessen sie die Rücksicht auf ihn ausser acht. Wie 
Frankreich, Russland und Oesterreich das im grossen thaten, 
so die fränkischen Stände in ihren kleinen Angelegenheiten. 
Die Entsagung, die sich Friedrich Wilhelm II. durch Zurück- 
weisung‘ des Subjektionsvertrags auferlegte, wurde für sie 
ein Signal, in ihrem Widerstande gegen Preussen aus- 
zuharren, 
Nürnberg erhoffte alles von Oesterreich. In der Stadt 
war die Nichtunterzeichnung‘ des Vertrags sofort auf eine 
Forderung Franz II. zurückgeführt worden. Auch als das 
kaiserliche Handschreiben keine Früchte trug, wankte man 
nicht im Vertrauen zum Wiener Hofe. Nun kamen die 
Mandate gegen den König. Waren jene Mahnungen, die 
geraubten Besitzungen auszuliefern, Schadenersatz zu leisten, 
die Drohungen mit Exekution, wenn gegen den Staat des 
I. Dem bayerischen Gesuch — es war von der kurfürstlichen 
Kreisgesandtschaft an die Regierung in Ansbach gerichtet — fehlte 
die Angabe der Marschroute. Hard, erklärte, zur Besetzung von 
durch preussisches Land nicht umschlossenen Gebieten brauchten 
die bayerischen Truppen nicht durch dasselbe zu marschieren (s. 
seinen Bericht vom 26. Aug. 1802). Er behauptet sogar, die 
bayerischen Truppen hätten einen Umweg machen müssen, wollten 
sie durchziehen (Bericht vom 3. Sept. 1802). Um zu erfahren, de 
quoi il s’agissait proprement, schickte er. einen Olfizier zu den 
Bayern nach Mergentheim, da die Kriegs- u. Domänenkammer vor 
Befürwortung des Gesuchs die Marschroute kennen müsse; das Gut- 
achten der Kammer, hiess es weiter, solle Hard. nach München 
nachgesandt werden und von hier aus die Entscheidung erfolgen 
(die Kammer an die kurfürstl. Kreisgesandtschaft zu Nürnberg d. d. 
Ansbach 25. Aug. 1802; Bericht Hard. vom 3. Sept.). Im Bericht 
vom 3. Sept. behauptet Hard., er habe die Sendung nach Mergent- 
heim angeordnet, um dem Kurfürsten den Befehlen des Königs 
zemäss ja möglichst weit entsegenzukommen.
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.