Objekt: Das Merkantil-Friedens- und Schiedsgericht der Stadt Nürnberg und seine Geschichte

Das 
Merkankil- Friedenz- und Schiedsgericht 
der Ziabdl Mürnberg 
and feine BGefichichte. 
A ein Sondergericht in Angelegenheiten der freiwilligen 
Berichtsbarkeit ift durch Art. 7, Abf. II. des bayer. Ausführungs- 
zejebes zum Reichs-Gerichts-Derfajjungs-Gefege vom 23. Sebruar 
‚879 das Nürnberger Merkantil-$riedens: und Schiedsgericht auf- 
cecht erhalten worden. Der ftolze Titel, herübergenommen aus der 
jergangenen Glanzzeit eines wirklichen Gerichts, befteht nur noch für 
sin Dermittlungsamt in Handelsfachen, das zugleich zur öffentlichen 
Beglaubigung von Handelsbuchauszügen und Handelsvollmachten 
uftändig ift. Alitglieder des Merfkantil-$riedens: und Schieds- 
zerichts find die Marktvorfteher, die Dorfteher des Nürnberger 
Aandelsftandes. Diefelben werden jeweilig vom Könige 3u 
Mifefjoren Ddiefes Gerichts, des fogenannten Marktsgewölbes, 
zrnannt. 
Eine Sefchichte des Merkantil-$riedens: und Schiedsgerichts, 
{t untrennbar verbunden mit einer Befchichte der Marktvorfteher 
in ihrer Sunftion als Richter in Handelsfachen. Diefe richterliche 
Thätigkeit reicht fo weit zurück, daß Dr. Ehrenberg in feiner 
Ubhandlung über „die alte Nürnberger Börfe“ 1) wohl mit Recht 
sagen Fann: „die Nürnberger Marktvorfteher waren die eriten 
yeutichen Handelsrichter.” — 
') In Mitteilungen des Vereins für Gefchichte der Stadt Nürnberg, 
3, Beit, 5, 69 ff.
	        
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