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des Burgfriedens. Die Ministerial-Entschliefsung vom 30. April ge-
währte ihm auch für die Anstellung der von ihm besoldeten geist-
lichen und weltlichen Inspektoren das Vorschlagsrecht. Somit waren
jetzt 3 geistliche und ein weltlicher Bezirksschulinspektor vorhanden,
jene für die 3 Gruppen der Konfessionsschulen, dieser für die Simultan-
schule. Die wachsende Ausdehnung der beiden Schulgruppen brachte
es freilich mit sich, dafs bereits im Jahre 1880 die Inspektion der
protestantischen Schulen des Burgfriedens, im Jahre 1890 die der
Simultanschule in zwei Bezirke, einen Sebalder und einen Lorenzer
Bezirk, geteilt werden mufste.
Eine weitere Vereinfachung der Organisation vollzog sich inner-
halb der protestantischen Stadtschule. Es war ein erfreuliches Zeichen
wachsenden Wohlstandes, dafs seit dem Jahre 1870 der Besuch der
Armenschule von Jahr zu Jahr abnahm. Von z2t Klassen im Schul-
jahre 1871/72 waren am Ende des Schuljahres 1881/82 nur noch 14
übrig, 7 Knaben- und 7 Mädchenklassen. Als sich nun im Jahre 1883
die städtischen Kollegien entschlossen, das Schulgeld aufzuheben, war
zwischen Zahlschulen und Armenschulen ein wesentlicher Unterschied
nicht mehr vorhanden, und die Armenschulen wurden daher als solche
aufgehoben, beziehungsweise mit den bisherigen protestantischen Zahl-
schulen der inneren Stadt vereinigt. Entsprechend einem Gutachten
des zweiten Bürgermeisters von Seiler, der an der Neugestaltung des
städtischen Schulwesens einen hervorragenden Anteil genommen hat,
wurde zugleich beschlossen, dafs »das stiftungsmäfsige oder aus frühe-
ren Sammlungen herrührende Vermögen der Armenschulen dem all-
zemeinen Zwecke unentgeltlichen Unterrichts armer protestantischer
Kinder der Stadt für alle Zeit zu erhalten sei.«
Wie in Bezug auf den Gedanken einer Simultanschule und einer
weltlichen Fachaufsicht, so knüpfte man auch hinsichtlich des Lehr-
planes, vielleicht unbewufst, an die im Anfange des Jahrhunderts auf-
tauchenden, aber nicht recht zur Geltung gekommenen Bestrebungen
wieder an. Ein im Jahr (877 veröffentlichter Lehrplan für sämtliche
Volksschulen von Mittelfranken wurde natürlich auch für die Nürn-
berger Schulen mafsgebend. Es war ganz im Sinne dieses Lehrplanes,
dafs der Magistrat im Einvernehmen mit der Kgl. Lokalschulkommission
im Jahre 1876 den Turnunterricht für die Knabenklassen IV—VII,
m Jahre 1878 den Zeichenunterricht für die Knabenklassen V— VII,
und zwar als obligatorische Gegenstände, dafs er ferner im Jahre 1879
n sämtlichen Schulen des Burgfriedens den Unterricht in weiblichen
Arbeiten für die Mädchenklassen II—VII in fakultativer Weise ein-
führte. Im Jahre 1885 wurde dieser Unterricht auf die Mädchen-
schulen der inneren Stadt ausgedehnt. Und im Schuljahre 1892/93
wird er, zugleich mit dem Unterricht im Turnen für die Mädchen-
klassen IV— VII, in obligatorischer Weise gepflegt werden. *Die un-
nittelbare Leitung des Unterrichts im Turnen und Zeichnen ist seit
seiner Einführung besonderen Respizienten, Turnlehrer Häublein und
Professor Voltz am Kgl. Realgymnasium, übertragen, welch’ letzterer
zugleich auch den Zeichenunterricht in der Knaben-Fortbildungsschule
und in den Höheren Töchterschulen zu überwachen hat. Die Leitung
des Unterrichts in den weiblichen Arbeiten wurde 188 einer » Aufsichts-