Full text: Die Entwicklung des Nürnberger Volksschulwesens bis zum Jahre 1892

16 — 
des Burgfriedens. Die Ministerial-Entschliefsung vom 30. April ge- 
währte ihm auch für die Anstellung der von ihm besoldeten geist- 
lichen und weltlichen Inspektoren das Vorschlagsrecht. Somit waren 
jetzt 3 geistliche und ein weltlicher Bezirksschulinspektor vorhanden, 
jene für die 3 Gruppen der Konfessionsschulen, dieser für die Simultan- 
schule. Die wachsende Ausdehnung der beiden Schulgruppen brachte 
es freilich mit sich, dafs bereits im Jahre 1880 die Inspektion der 
protestantischen Schulen des Burgfriedens, im Jahre 1890 die der 
Simultanschule in zwei Bezirke, einen Sebalder und einen Lorenzer 
Bezirk, geteilt werden mufste. 
Eine weitere Vereinfachung der Organisation vollzog sich inner- 
halb der protestantischen Stadtschule. Es war ein erfreuliches Zeichen 
wachsenden Wohlstandes, dafs seit dem Jahre 1870 der Besuch der 
Armenschule von Jahr zu Jahr abnahm. Von z2t Klassen im Schul- 
jahre 1871/72 waren am Ende des Schuljahres 1881/82 nur noch 14 
übrig, 7 Knaben- und 7 Mädchenklassen. Als sich nun im Jahre 1883 
die städtischen Kollegien entschlossen, das Schulgeld aufzuheben, war 
zwischen Zahlschulen und Armenschulen ein wesentlicher Unterschied 
nicht mehr vorhanden, und die Armenschulen wurden daher als solche 
aufgehoben, beziehungsweise mit den bisherigen protestantischen Zahl- 
schulen der inneren Stadt vereinigt. Entsprechend einem Gutachten 
des zweiten Bürgermeisters von Seiler, der an der Neugestaltung des 
städtischen Schulwesens einen hervorragenden Anteil genommen hat, 
wurde zugleich beschlossen, dafs »das stiftungsmäfsige oder aus frühe- 
ren Sammlungen herrührende Vermögen der Armenschulen dem all- 
zemeinen Zwecke unentgeltlichen Unterrichts armer protestantischer 
Kinder der Stadt für alle Zeit zu erhalten sei.« 
Wie in Bezug auf den Gedanken einer Simultanschule und einer 
weltlichen Fachaufsicht, so knüpfte man auch hinsichtlich des Lehr- 
planes, vielleicht unbewufst, an die im Anfange des Jahrhunderts auf- 
tauchenden, aber nicht recht zur Geltung gekommenen Bestrebungen 
wieder an. Ein im Jahr (877 veröffentlichter Lehrplan für sämtliche 
Volksschulen von Mittelfranken wurde natürlich auch für die Nürn- 
berger Schulen mafsgebend. Es war ganz im Sinne dieses Lehrplanes, 
dafs der Magistrat im Einvernehmen mit der Kgl. Lokalschulkommission 
im Jahre 1876 den Turnunterricht für die Knabenklassen IV—VII, 
m Jahre 1878 den Zeichenunterricht für die Knabenklassen V— VII, 
und zwar als obligatorische Gegenstände, dafs er ferner im Jahre 1879 
n sämtlichen Schulen des Burgfriedens den Unterricht in weiblichen 
Arbeiten für die Mädchenklassen II—VII in fakultativer Weise ein- 
führte. Im Jahre 1885 wurde dieser Unterricht auf die Mädchen- 
schulen der inneren Stadt ausgedehnt. Und im Schuljahre 1892/93 
wird er, zugleich mit dem Unterricht im Turnen für die Mädchen- 
klassen IV— VII, in obligatorischer Weise gepflegt werden. *Die un- 
nittelbare Leitung des Unterrichts im Turnen und Zeichnen ist seit 
seiner Einführung besonderen Respizienten, Turnlehrer Häublein und 
Professor Voltz am Kgl. Realgymnasium, übertragen, welch’ letzterer 
zugleich auch den Zeichenunterricht in der Knaben-Fortbildungsschule 
und in den Höheren Töchterschulen zu überwachen hat. Die Leitung 
des Unterrichts in den weiblichen Arbeiten wurde 188 einer » Aufsichts-
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.