Q
stellte, ging über das Ziel der Volksschule weit hinaus. Sie mufs aber
hier genannt werden, weil ihre Gründung der Ausgangspunkt für die
Reformbestrebungen auf dem Gebiete der Schule wurde, und weil
ihr Begründer und Leiter, Direktor Büchner, und dessen Mitarbeiter,
Professor Dr. Wolf, auch die Umgestaltung des hiesigen Volksschul-
wesens in gemeinsamer Thätigkeit durchführten. Ein ähnliches, wenn
auch etwas bescheideneres Ziel verfolgten zwei andere Schulen, welche
die 1792 durch den Stadtpfarrer Roth gegründete »Industriegesell-
schaft« zur Beförderung des darnieder liegenden Gewerbes ins Leben
rief. Die erste, eine »Mädchenindustrieschule«, eröffnet am 12. August
1793, lehrte Religion, Lesen, Schreiben, Rechnen und weibliche Ar-
beiten. Die zweite, eine »Knabenindustrieschule«, nach den Vorschlä-
gen Büchners eingerichtet und am 26. September 1803 eröffnet,
lehrte »Lesen, Schreiben, Rechnen, Singen, Zeichnen, Mechanik, Geo-
metrie, Geographie, Historie, Physik, Holz- und Papparbeiten und
Pflanzenabdrucken«. Die Knabenirnidustrieschule bestand bis zum Jahre
1809, wo sie durch eine neue staatliche Realschule, die Realstudien-
anstalt, abgelöst wurde. Die Industrieschule für Mädchen beschränkte
sich seit der Neugestaltung der Armenschule im Jahre 1818 auf den
Unterricht in den weiblichen Arbeiten, bestand aber, unterstützt durch
ein Vermächtnis eines Herrn Konr. Bauer vom 3. Mai 1803, bis zur
allgemeinen Einführung dieses Unterrichts in den Volksschulen im
Jahre 1885.
Drei Jahre nach der Errichtung der Industrieschule für Knaben,
am 15. September 1806, kam Nürnberg an Bayern. Der Eintritt in
den bayerischen Staat legte der Stadt die Pflicht auf, ihr Volksschul-
wesen entsprechend der bayerischen Schulgesetzgebung vollständig
neu zu gestalten. Vor allem galt es, den Grundsatz der allgemeinen
Schulpflicht durchzuführen und die Jugend zu regelmäfsigem Schul-
besuch anzuhalten. Wiederholt erhielten die Gassenhauptleute (Distrikts-
vorsteher) den Auftrag, sämtliche schulpflichtige Kinder ihres Distrikts
vom 6. bis 14. Jahre aufzuzeichnen. Nach der von ihnen im Jahre
1808 veranstalteten Zählung gab es im Ganzen 3054 schulpflichtige
Kinder. Von diesen erhielten 1459 in den Schulen der Schreib- und
Rechenmeister, 298 in den Armenschulen, 69 in der Findel- oder
Waisenhausschule, 46 in der, wohl seit Anfang des Jahrhunderts be-
stehenden katholischen Schule, 423 durch Privatlehrer von freilich
höchst zweifelhafter Befähigung, im Ganzen 2295 Kinder Unterricht.
Von den noch übrigen 759 Kindern besuchte ein Teil das Gymnasium,
ein anderer die beiden Industrieschulen; immerhin aber gab es noch
viele Kinder, die ohne allen Unterricht heranwuchsen. Und selbst
diejenigen, welche eine Schule besuchten, lernten nicht viel; denn
noch immer herrschte die althergebrachte Einrichtung, dafs ein einziger
Lehrer in seiner Schule Kinder der verschiedensten Altersstufen unter-
richtete.
Zunächst ermahnte nun die Polizeidirektion durch Öffentliche
Bekanntmachung vom 22. November 1808”die Eltern, ihre Kinder zu
fleifsigem Schulbesuche anzuhalten, und zwar unter Androhung von
Strafen für diejenigen, welche diese Pflicht vernachlässigen würden. Zu-
gleich wurde ausgesprochen, dafs der Schuleintritt von nun an blofs
rem
und €
SELW
schulit
fessor
Reforr
zwei
Schule
einer
aus C
bildur
der X
inner!
am 2;
komm
dersel
Distel'
“Li
der Rı
Einwe
komm
Kalscl
chen
inspel
stellun
einzu
Man
VOrse
zur 1
Beso!
Mens
änig
Ertra
selhe
and
längr
al, |
Schr
eh
„Ja
‚ Ahı
Vino
Ar
Be
has
Wa