Volltext: Die Entwicklung des Nürnberger Volksschulwesens bis zum Jahre 1892

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stellte, ging über das Ziel der Volksschule weit hinaus. Sie mufs aber 
hier genannt werden, weil ihre Gründung der Ausgangspunkt für die 
Reformbestrebungen auf dem Gebiete der Schule wurde, und weil 
ihr Begründer und Leiter, Direktor Büchner, und dessen Mitarbeiter, 
Professor Dr. Wolf, auch die Umgestaltung des hiesigen Volksschul- 
wesens in gemeinsamer Thätigkeit durchführten. Ein ähnliches, wenn 
auch etwas bescheideneres Ziel verfolgten zwei andere Schulen, welche 
die 1792 durch den Stadtpfarrer Roth gegründete »Industriegesell- 
schaft« zur Beförderung des darnieder liegenden Gewerbes ins Leben 
rief. Die erste, eine »Mädchenindustrieschule«, eröffnet am 12. August 
1793, lehrte Religion, Lesen, Schreiben, Rechnen und weibliche Ar- 
beiten. Die zweite, eine »Knabenindustrieschule«, nach den Vorschlä- 
gen Büchners eingerichtet und am 26. September 1803 eröffnet, 
lehrte »Lesen, Schreiben, Rechnen, Singen, Zeichnen, Mechanik, Geo- 
metrie, Geographie, Historie, Physik, Holz- und Papparbeiten und 
Pflanzenabdrucken«. Die Knabenirnidustrieschule bestand bis zum Jahre 
1809, wo sie durch eine neue staatliche Realschule, die Realstudien- 
anstalt, abgelöst wurde. Die Industrieschule für Mädchen beschränkte 
sich seit der Neugestaltung der Armenschule im Jahre 1818 auf den 
Unterricht in den weiblichen Arbeiten, bestand aber, unterstützt durch 
ein Vermächtnis eines Herrn Konr. Bauer vom 3. Mai 1803, bis zur 
allgemeinen Einführung dieses Unterrichts in den Volksschulen im 
Jahre 1885. 
Drei Jahre nach der Errichtung der Industrieschule für Knaben, 
am 15. September 1806, kam Nürnberg an Bayern. Der Eintritt in 
den bayerischen Staat legte der Stadt die Pflicht auf, ihr Volksschul- 
wesen entsprechend der bayerischen Schulgesetzgebung vollständig 
neu zu gestalten. Vor allem galt es, den Grundsatz der allgemeinen 
Schulpflicht durchzuführen und die Jugend zu regelmäfsigem Schul- 
besuch anzuhalten. Wiederholt erhielten die Gassenhauptleute (Distrikts- 
vorsteher) den Auftrag, sämtliche schulpflichtige Kinder ihres Distrikts 
vom 6. bis 14. Jahre aufzuzeichnen. Nach der von ihnen im Jahre 
1808 veranstalteten Zählung gab es im Ganzen 3054 schulpflichtige 
Kinder. Von diesen erhielten 1459 in den Schulen der Schreib- und 
Rechenmeister, 298 in den Armenschulen, 69 in der Findel- oder 
Waisenhausschule, 46 in der, wohl seit Anfang des Jahrhunderts be- 
stehenden katholischen Schule, 423 durch Privatlehrer von freilich 
höchst zweifelhafter Befähigung, im Ganzen 2295 Kinder Unterricht. 
Von den noch übrigen 759 Kindern besuchte ein Teil das Gymnasium, 
ein anderer die beiden Industrieschulen; immerhin aber gab es noch 
viele Kinder, die ohne allen Unterricht heranwuchsen. Und selbst 
diejenigen, welche eine Schule besuchten, lernten nicht viel; denn 
noch immer herrschte die althergebrachte Einrichtung, dafs ein einziger 
Lehrer in seiner Schule Kinder der verschiedensten Altersstufen unter- 
richtete. 
Zunächst ermahnte nun die Polizeidirektion durch Öffentliche 
Bekanntmachung vom 22. November 1808”die Eltern, ihre Kinder zu 
fleifsigem Schulbesuche anzuhalten, und zwar unter Androhung von 
Strafen für diejenigen, welche diese Pflicht vernachlässigen würden. Zu- 
gleich wurde ausgesprochen, dafs der Schuleintritt von nun an blofs 
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