Volltext: Handbuch der vorzüglichsten Denk- und Merkwürdigkeiten der Stadt Nürnberg (1. Bd. - 2. Auflage)

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Jeder Söldner, der sich im Auslande be⸗ 
fand, mußte alle Jahre in einem unterzeichneten 
und gesiegelten Brief seine Pflichten erneuern, 
auch mußte er in der Stadt einen Mann be⸗ 
stellen, welcher die Befehle des Raths und des 
Hauptmanns, die an ihn gelangen sollten, zu 
besorgen hatte. Im Jahr 1488 kleidete der 
Rath seine Söldner in Roth, eben dieß ge—⸗ 
schah auch 1504. Im Jahre 1526 wurden sie 
in graue Röcke, rothe Hosen und Kappen ge⸗ 
kleidet. Ueber die damalige Militärverfassung 
der Bürgerschaft selbst ftndet man in den Chro⸗ 
niken folgende Nachrichten 
„Im Jahre 1509 wurden vier Buͤrg er⸗ 
„fahnen errichtet, bei welchen arme Bürger 
„und Handwerksgesellen angenommen wurden. 
„Jeder bekam vierteljährig einen Gulden Wart⸗ 
„geld, durfte aber keine Wache noch Dienste 
thun, sondern konnte seiner Arbeit und seinem 
„Handwerk dabei nachgehen. Nur im Nothfall, 
„wenn man ihrer bedurfte, mußten sie sich ge⸗ 
„brauchen lassen, sowohl zur Bewachung der 
„Stadt, als auch auswärts. Alle Vierteljahr 
„wurden sie versammelt, zogen in angestellter 
„Schlachtordmnung mit fliegenden Fahnen unter 
„ihren Haͤuptleuten, entweder auf den Johannis⸗
	        
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