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beim Bann den Wortlaut des Osianderschen Entwurfs wieder her-
stellen !). Ausführlich begründet Osiander in einer besonderen Schrift
Art. 1 und 5, ersterer vom Verhältniss von Gesetz und Evangelium,
letzterer vom baptismus conditionalis handelnd. Die Ansbacher Ver-
besserungen wurden von den Nürnberger Theologen fast durchweg
angenommen.
Am 11. Mai?) übersandte Osiander die Nürnberger Anträge an
Vogler, und mit welchem Eifer man. in Ansbach die Fertigstellung
der Kirchenordnung betrieb, lässt sich daraus deutlich erkennen, dass
schon am 15. Mai die Ansbacher Prediger und Brenz, der gerade
in Ansbach sich aufhielt, sich über die Osiander’schen Vorschläge
geäussert haben. Beide Gutachten: übersandte Vogler an Osiander *)
mit der Bitte, nicht durch hartnäckiges Bestehen auf seiner Meinung
das Werk aufzuhalten. Art. 1.und 5 lehnten die Ansbacher Theo-
logen ab *), die übrigen Verbesserungsanträge dagegen nahmen sie an.
Weiterhin verlangen sie in ‚ihrem Gutachten zur Aufrechterhaltung
der Ordnung „Visitatores oder einen senatus presbyterorum und eine
Synode“. Über die Einrichtung der Synode möge man jedoch ge-
sondert verhandeln, damit die Kirchenordnung nicht aufgehalten
werde. Den Visitatores seien auch die Ehesachen und ‘andere in der
Ordnung nicht vorgesehene. Fälle zuzuweisen. Ausserdem wünschen
sie eine Feiertagsordnung. Das Brenz’sche Gutachten 5), eigentlich
eine nähere Erläuterung des Gutachtens der ‚ansbacher . T’heologen,
setzt sich ausführlich mit der Anschauung des nürnberger Gutachtens
über das Verhältniss von Gesetz und Evangelium, sowie über .den
baptismus condicionalis auseinander, dringt. auf eine Synode. zur Auf-
vechterhaltung christlicher Zucht, und schlägt eine Kirchenzucht in der
Art der alten Kirche mit kirchlichen Strafen vor. Auch Brenz snricht
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1) Tom. IX zwischen Nr. 7 und 8.
2) Tom, IX Nr. 7b. *
3) Brief vom Montag nach vocem jucundatis (15. Mai), Tom... IX nach
Nr. 7.
4) Gutachten Tom. IX Nr. 8.
5) Tom. IX vor Nr. 10, abgedruckt Pressel: Anecd. S. 199 ff}
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