Full text: Handbuch der vorzüglichsten Denk- und Merkwürdigkeiten der Stadt Nürnberg (1. Bd. - 2. Auflage)

348 
hunderten daruͤber wachte, daß die Kleider— 
pracht nicht zu groß wurde. Ja, die Polizei 
war in diesem Punkt so strenge, daß, wenn 
hiesige Bürgerinnen sich einige Zeit an an⸗ 
dern Orten aufhielten und es in Erfahrung ge⸗ 
bracht wurde, daß sie sich daselbst gegen die 
—— 
gleich von Seiten des Magistrats Schreiben an 
die dortigen Obrigkeiten, in welchen diese er⸗ 
sucht wurden, daß sie die Nürnbergischen Bür⸗ 
gerinnen zusammenberufen und ihnen verbieten 
möchten, solche gesetzwidrige Hoffarth zu treiben. 
Solch ein Schreiben erging zum Beispiel im 
Jahre 1505 nach Bamberg, wohin sich mehrere 
vornehme Bürgerinnen wegen der in diesem Jah— 
re hier grassirenden Seuche und großen Sterb⸗ 
lichkeit geflüchtet hatten. 
Strenge Aufsicht übte auch die Polizei 
über den Putz der Dienstboten und nament⸗ 
lich der Mägde aus. Im Jahre 1568 erschien 
eine Polizeiverordnung, worin es heißt: „Zu 
ihren Kleidungen, als Schauben, Röcken, 
Unterröcken, Mänteln, Halshemden, 
Kitteln, Gollernc. durften sie weder 
SBammit noch Seide nehmen, ingleichen
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.