Volltext: Handbuch der vorzüglichsten Denk- und Merkwürdigkeiten der Stadt Nürnberg (1. Bd. - 2. Auflage)

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zingen. Man nannte auch deßhalb diese Wälder 
den Bienengarten des Reichs. Diejenigen 
Leute, welche sich mit der Bienenzucht ab⸗ 
gaben, wurden die Zeidler genannt, weil 
zeideln so viel als Honigschneiden heißt. Die 
Zeidler mußten sich im Kriege als Armbrust⸗ 
schützen gebrauchen lassen. Ihr Aufseher und 
Nichter war der Zeidelmeister, welcher dem 
Butigler, oder auch 'dem Oberforstmei— 
ter untergeordnet war. 
Die sogenannte Zeidelweide vom Reich 
vurde zu verschiedenen Zeiten an verschiedene 
Personen, anch an die Burggrafen verpfändet. 
Das Gericht der Zeidelmeister war zu 
Feucht, und hatte den Titel: kaiserlich be— 
freites Zeidelgericht und darf durchaus 
nicht mit dem Forstgericht der beiden Wälder 
verwechselt werden. 
Den Sebalder Wald mußte Marquart 
Mendel auf Befehl des Magistrats im Jah⸗ 
re 1329 bereuten. Brannte der Wald, so wurde 
alles, was zur Hut des Waldes gehörte, zum 
köschen aufgeboten, und Jung und Alt mußte 
bei Strafe von 5 Pfund neuer Häller zur Hulfe 
herbeieilen. So oft vom Reiche ein Aufgebot der 
Kriegsmannschaft ausgeschrieben wurde, mußten
	        
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