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gänzlich auf, und die Gerechtsame derselben
wurden zum Theil den Burggrafen, zum
Theil der Stadt übertragen.
Im Jahre 1265 war Burggraf Friedrich
uͤber das kaiserliche Landgericht in Nürnberg
gesetzt. Er wußte es zu bewirken, daß ihm
vom Kaiser Rudolph J. im Jahr 1273 das Bur g⸗
grafthum von Nürnberg nebst mehreren Ge⸗
rechtsamen als Mann⸗ und Weiberlehen erblich
verliehen wurde.
Kaiser Karl IV. ertheilte im Jahr 1348
den Burggrafen die Erlaubniß, das Nürn⸗
bergische Landgericht mit einem Richter,
als seinem Stellvertreter, zu besetzen. Nur Rit—⸗
ter oder verdiente Bürger konnten Beisitzer
dieses Gerichts seyn. Das Landgericht selbst
vurde entweder bei St. Aegydien in Nürn—
derg, oder in Gostenhof, oder in Stein
an der Rednitz, oder in Fürth gehalten.
Die Burggrafen maßten sich in der
Folge viele Gerechtsame an, wurden aber vom
Kaiser Karl 1V. und von den Kurfürsten durch
inen richterlichen Ausspruch im Jahr 1362 in
hre Schranken zurückgewiesen.
Im Jahr 1391 errichteten die Burggrafen
Friedrich der Aeltere, Johann und Fried—