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bezeichuete Haus gehört gegenwärtig dem Kauf—⸗
mann Sandel, und ist deßhalb merkwürdig, weil,
wenn ein Kaiser hier einen Reichstag hielt, im⸗
mer der Leheusstuhl vor derselben errichtet wur⸗
de, von welchem herab die Fürsten ihre Beleh—
nungen empfingen. Die Inhaber dieses Hauses
hatten auch das Recht der ersten Bitte. )
Dieses Hauses wurde schon Seite 151 gedacht.
Das von Serzische Haus. Dieses mit
8. N, 95. bezeichnete schöne und große Gebäude
befindet sich am Weinmarkt, und ist dadurch merk—
würdig, daß doer österreichische Generalissimus
Wallenstein, Herzog von Friedland, im
Jahre 1630 einige Tage in demselben wohnte.
Das Tucherische Haus. Dieses in der
Hirschelgasse befindliche, mit 8. N. 1304. bezeich—
nete Haus gehört noch gegenwärtig der von Tuche—
rischen Familie, und ist wegen seiner besondern
Bauart merkwürdig, welche theils gothisch, theils
morgenländisch ist. Das Gemisch dieser Bauart
) Dieses Recht bestand darinnen, daß die Kaiser fuͤr
fie bei den neubelehrten Fuͤrsten die erste Bitte ein—
legten, welche darauf gedachten Inhabern biswei—
len ein Lehen geschenkt, oder eine Lehens-Beschwe—
rung nachgelassen, oder sonst eine Gnade erwiesen
haben.