Full text: Alt-Nürnberg

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Schloß Haldermanstetten, zwei Meilen von Rothenburg und sofort 
wurden vom Rat 600 Mann zu Roß und zu Fuß mit 4 Feld— 
geschützen unter dem Befehl Paul Grundherrs dahin geschickt. Der 
Zug war jedoch erfolglos, denn schon zwei Stunden vor Ankunft 
der Reiter hatte der von dem Anrücken der Nürnberger benachrichtigte 
Burgherr den Gefangenen weiter geflüchtet. 
Da nun alle Anstrengungen des Rats, Paumgärtner zu befreien 
oder wenigstens seinen Gewahrsam zu entdecken, sich als fruchtlos 
erwiesen, so sandte er an den damals in den Niederlanden weilenden 
Kaiser eine Botschaft ab, welche vor allem ein kaiserliches Mandat 
vom 28. Dezember 1544 erwirkte, durch welches dem Rosenberg bei 
Strafe von Acht und Aberacht geboten wurde, binnen 30 Tagen 
Paumgärtner auszuliefern, selbst aber 9 Tage nach dieser Frist auf 
dem Reichstag zu Worms am kaiserlichen Hof zu erscheinen und 
nachzuweisen, daß er diesem Befehle nachgekommen sei. Ebenso wurde 
dem Rat zu Nürnberg durch kaiserlichen Erlaß vom 14. Februar 
1545 erlaubt, auf Rosenberg und dessen Helfer als auf Landfriedens— 
brecher überallhin streifen zu lassen. Während die Veröffentlichung 
jenes kaiserlichen Mandats einigen Verzug erlitt, nahm sich Landgraf 
Philipp von Hessen, der von Luther, Melanchthon und den anderen 
Wittenberger Theologen darum angegangen ward, um die Sache an, 
entbot den Rosenberg zu sich nach Spangenberg und erhielt endlich 
nach langem Verhandeln von diesem das Versprechen, Paumgärtner 
dem Landgrafen auszuliefern, sofern ihm genügende Bürgschaft ge— 
liefert werde, daß ihm, falls die Hauptsache mit den Bundesständen 
in einer gewissen Zeit nicht ausgetragen sei, Paumgärtner wieder an 
einen sicheren Ort zugeführt oder 10000 fl. in Geld überantwortet 
würden. Zur Vermehrung seiner Pfandsicherheit hatte Rosenberg 
mittlerweile noch einen zweiten Gefangenen gemacht, den Sohn eines 
Ratsherrn von Biberach, Christoph Gretter, und nun verlangte er 
als Entschädigung für das vorenthaltene Boxberg 100 000 fl. und 
außerdem noch 24000 fl. Lösegeld für Paumgärtner und Gretter. 
Auf dem Reichstag zu Worms kam endlich ein vorläufiger Ab— 
schluß derart zu stande, daß über die Sache der Entschädigung auf 
einem Bundestage in Donauwörth weiter zu verhandeln sei, daß aber 
gegen Zahlung von 10000 fl., wovon 8000 fl. auf Paumgärtner 
und 2000 fl. auf Gretter trafen, die beiden Gefangenen auf freien 
Fuß gesetzt werden sollten. Trotz der darauffolgenden Verhandlungen 
in Donauwörth und Nördlingen kam Rosenbergs Entschädigungssache 
doch erst 10 Jahre später, auf dem Reichstage zu Augsburg 15655, 
durch das Eingreifen König Ferdinands zum Austrag. Die 28 Städte 
des schwäbischen Bundes mit Ausnahme von Nürnberg, das sich mit 
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