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Zwölstes Rapitel.
Fönig Wenzel. Der große Städtekrieg.
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Ne Kaiser Karl IV. bei den Kurfürsten um die Wahl seines
9 fünfzehnjährigen Sohnes Wenzel zum römischen König sich
bemühte, wurde ihm das Bedenken über die allzu große Jugend
seines Erben nicht vorenthalten. Diesem Einwand begegnete Karl mit
der Bemerkung: Junge Fürsten seien schon vermöge ihrer Erziehung
früher reif an Geist, als andere Sterbliche. Von dieser angeblichen
Geistesreife Proben abzulegen, hätte Wenzel, als er jetzt nach seines
Vaters Tod mit siebenzehn Jahren als König von Böhmen und als
römischer König zur Regierung kam, Gelegenheit vollauf gehabt.
Leider bot sich seinen Zeitgenossen gar keine Gelegenheit, von solchen
Probeleistungen etwas zu gewahren. Es fehlte dem jungen König
weder an natürlichem Verstand noch an Kenntnissen; was ihm aber
vollständig abging, war die Festigkeit und Stetigkeit des Willens.
Mühsam Schwierigkeiten überwinden war seine Sache durchaus nicht,
der Geschäfte ward er bald überdrüssig und dann überließ er sich
zur Qual seiner Umgebung den brutalsten Launen und Leidenschaften.
Das Waidwerk und der Trunk war in solchen Zeiten seine ausschließ—
liche Beschäftigung. Auch ein gereifter, zielbewußter, willensstarker
Mann hätte Mühe und Not gehabt, der Verwirrung im Reich nur
einigermaßen zu steuern, die Spaltung in der Kirche beizulegen und
den franzosischen Übergriffen zu wehren; und ietzt war vor diese
Riesenaufgabe ein — Wenzel gestellt!
Siegreich waren die schwäbischen Städte aus dem ersten Kriege
gegen die Grafen von Württemberg und die anderen fürstlichen Gegner
hervorgegangen. Diesen Erfolgen hatten sie zu verdanken, daß ihr
Verbündnis von Kaiser Karl als zu Recht bestehend anerkannt worden
war. Wenzel setzte die charakterlose Schaukelpolitik seines Vaters
den Städten gegenüber fort. Schon im ersten Jahre seiner Regierung
berpfändete er die beiden schwäbischen Landvogteien, d. h. die reichs⸗
städtischen Einkünfte derselben, für 40000 fl. an den Herzog Leopold
hon österreich und bewirkte dadurch, daß die Städte, um sich gegen