Full text: Verwaltungsbericht der Stadt Nürnberg für das Jahr 1925/26 (1. April 1925 bis 31. März 1926) (1925/26 (1926))

Allgemeine wirtschaftliche und soziale Fürsorge. 
Durch Entschließung des Bayerischen Ministeriums für Soziale Fürsorge vom 7. Februar 
1926 wurde bestimmt, daß für die Bezirke des Staatlichen und Städtischen Versicherungs— 
amtes Nürnberg ein gemeinsames Arztregister anzulegen ist und daß die Führung desselben 
dem Städtischen Versicherungsamt Nürnberg obliegt. 
Diese Aeuübertragung von Aufgaben im Zusammenhang mit der schlechten wirtschaft⸗ 
lichen Lage brachte dem Versicherungsamt eine gegen das Vorjahr erheblich erhöhte Geschäftslast. 
Unfallversicherung. Es wurden im Berichtsjahre 8157 Betriebsunfälle und 75 
Gewerbekrankheiten gemeldet und 1037 Unfalluntersuchungen unter Einholung von 69 ärztlichen 
Gutachten durchgeführt; ferner wurden 193 weitere Anträge, Erhebungen und Vernehmungen 
hiezu, sowie 22 Erhebungen und eidliche Vernehmungen für Oberversicherungsämter und das 
Reichsversicherungsamt erledigt. Wegen übertretung der Unfallverhütungsvorschriften wurden 
6 Fälle behandelt. In 3 Fällen wurde eine gutachtliche Äußerung nach 8 1672 RVO. abgegeben; 
Rentenübertragung nach 85119 Abs. II RVO. wurde in 5 Fällen vorgenommen, Anoroͤnung nach 
8766 RVO. in einem Fall erlassen. Betriebserhebungen wurden 2648 betätigt und 608 Betriebs⸗ 
anmeldungen entgegengenommen. An Unfallrenten gelangten 899423,64 H.M ʒur Auszahlung. 
In den städtischen Selbstversicherungsbetrieben wurden durchschnittlich 750 Versicherte 
beschäftigt. Es gelangten 98 Unfälle zur Anzeige, wovon 2 den Cod und 2 eine Erwerbs⸗ 
beschränkung von mehr als 13 Wochen zur Folge hatten. Außerdem wurden in 5 weiteren 
Fällen Rentenansprüche erhoben, welche jedoch abgewiesen wurden. In einer weiteren Sache, 
welche anfänglich von der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft entschädigt wurde, wurde 
der Stadtrat Nürnberg als Ausführungsbehörde vom Oberversicherungsamt Nürnberg zur 
übernahme der Tast verurteilt. Außerdem wurden 5 Bescheide erlassen und zwar J über 
Rentenentziehung, J über Rentenerhöhung, l über Witwenbeihilfe und 2 über Renten— 
änderungen. Zulagenbescheid ist in J Fall ergangen. Von den 4 Berufungen, welche durch 
die Rentner anhängig gemacht wurden, endeten alle zu Gunsten der Stadtgemeinde. 
Eine wesentliche Arbeitsmehrung brachte das Gesetz vom 14. Juli 1925, da für 
sämtliche Renten, welche die Staotgemeinde als Ausführungsbehörde gewährt, eine Neufest— 
setzung erfolgen mußte. Zu diesem Zwecke mußte in der Hauptsache der Verdienst eines dem 
Rentner gleichartigen unverletzten Arbeiters festgestellt werden; in verschiedenen Fällen war 
auch Einholung eines ärztlichen Gutachtens notwendig. Es sind insgesamt 40 Umrechnungs⸗ 
bescheide ergangen. 
Gegenwärtig hat die Staotgemeinde Nürnberg als Ausführungsbehörde 33 Rentner und 
10 Rentnerinnen (Witwen) zu entschädigen. 
An Kosten für Heilverfahren und Sterbegeld wurden 2415,67 EM verausgabt. Die 
Unfallrente für 36 Verletzte belief sich auf 8116,05 R.M die Hinterbliebenenrente an 11 Witwen 
auf 404 7,99 RA, die Abfindung an eine Witwe auf 1002 RAM. die Kosten für Renten⸗ 
festsetzung betrugen 70 RA, die des Verfahrens 80 RAM. 
Die im Berichtsjahr ergangenen gesetzlichen Bestimmungen brachten eine wesentliche 
Anderung der bisherigen Gesetzeslage. Durch die Verordnung über Ausdehnung der Unfall⸗ 
versicherung auf gewerbliche Berufskrankheiten vom 12. Mai 1925 (RGBl. 19285 / I, S. 69) 
wurde mit Wirkung vom J. Juli 1925 ab die Unfallversicherung auf gewisse gewerbliche Berufs— 
krankheiten ausgedehnt. Die dem Amt durch die Verordnung überwiesenen Aufgaben haben 
dessen Arbeitslast erheblich gesteigert, weil die Erhebungen bei allen gemeldeten Gewerbe— 
krankheiten ohne Rücksicht auf die Folgen durchgeführt werden müssen, im Gegensatz zu den 
Unfällen, bei denen sich die größte Zahl nach wenigen Wochen durch völlige Heilung erledigt. Die 
Unfalluntersuchung — Vernehmung des Erkrankten und der Zeugen — erfordert auch deshalb 
mehr Zeit als bei Unfällen, weil nicht ein plötzliches Ereignis in Betracht kommt, sondern 
eine allmählich entstehende Krankheit. deren Begleiterscheinungen im Einzelnen anzuführen sind.
	        
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