Volltext: Christliches Leichgedechtnuß deß Weyland Erbarn/ Fürnemen und Kunstreichen Herrn Johannis Vollandi, gerühmbten Apotheckers in der Bindergassen allhier

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nicht einmal mit Dank abgelehnt! „Der dortige Theaterdirektor 
wandte sich“, schreibt Wagner (Schriften X. 161) selbst, „wegen 
der Acquisition der „neuen Oper“ an mich; ich erfuhr zu gleicher 
Zeit, dass man dort damit umgehe, Hans Sachs ein Denkmal 
zu setzen, und legte nun dem Direktor als einzige Honorar- 
bedingung die Abtretung der Einnahme der ersten Aufführung 
der „Meistersinger“ als Beisteuer zu den Kosten der Errichtung 
jenes Monumentes auf; worauf dieser Direktor mir gar nicht 
erst antwortete.“ — 
Aus gleichem Anlass erschienen „Hans Sachs. Sein Leben 
und seine Dichtungen. Eine Festgabe zur Errichtung des Denk- 
mals in Nürnberg am 24. Juni 1874. Von C. Lützelberger;“ 
ferner: „Hans Sachs und die Meistersinger von Nürnberg ... 
Mit einigen von Hans Sachs komponierten und anderen origi- 
nellen Meistergesängen. Von Friedrich Schultheiss“; und 
die Festrede von Dr. A. Westermayer „Hans Sachs, der Vor- 
kämpfer der neuen Zeit“. 
Zwei Jahre später — 1876 — feierte man den 300jährigen 
Todestag des Meisterdichters im Germanischen Museum, wobei 
W. Krück eine Ansprache hielt. 
Auch die wissenschaftliche Hans Sachs-Forschung setzt 
jetzt intensiv ein und zeitigt schöne Früchte. So z. B. brachte 
das „Archiv für Litteraturgeschichte“ 1878 Karl Goedeckes 
Arbeit: „Die Büchersammlungen des Hans Sachs“ und von Ed- 
mund Goetze: „Das dreizehnte Spruchbuch des Hans Sachs“ und 
„Hans Sachs als Gegner des Markgrafen Albrecht Alkibiades“. 
Selbst Unterhaltungsblätter und Tageszeitungen bringen nun 
ab und zu Aufsätze über Hans Sachs; z. B. die „Allgemeine 
Zeitung“ bereits 1870, Beilage No. 283, von R. Bechstein; 
dann die „Gegenwart“ 1873 „Hans Sachs als Streiter in Kirche 
und Staat“ und sogar die „Gartenlaube“ 1879 „Die ‚Juister‘ 
und ein Hans Sachsischer Schwank“, beide Aufsätze von Karl 
Blind. U.s. w. 
Akademische Abhandlungen und populäre 
Erzählungen. 
Nachdem bereits 1701 Thomasius mit seiner Abhandlung 
„Morum cum jure seripto contentione“ vorangegangen war,
	        
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