Inhaltsverzeichnis: Geschichte der Stadt Nürnberg von dem ersten urkundlichen Nachweis ihres Bestehens bis auf die neueste Zeit

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Die Aufhebung der Judenschulden wurde durch königliche Erlasse 
vom 16. September 13890 für Jedermann im Lande Franken und 
Schwaben gesetzlich anerkannt. Unter diefen Erlassen haben wir auch 
eine für die fränkischen Reichsstädte Nürnberg, Rothenburg, Schwein— 
furt, Windsheim und Weißenburg besonders ausgestellte Urkunde, worin 
der König bestimmt, „datz die burgermeister, rete und burger gemeinlichen 
der stete (folgen ihre Namen), alle ire burgen besampt und besunder 
und darczu ire undersessen und alle die iren ledig und loz sein süllen 
genzlichen und gar aller geltschulde und anderr schulde, ... die sie 
schuldig worden sein und gelten sullen unsern kamerknechten, allen juden 
wie die genant sein.“ Der Wortlaut besagt offenbar, daß auch die 
Communen der Städtedaller ihrer Schulden ledig sein sollten. Indeß, 
wie Hegel bemerkt, die Herren der Stadt schämten sich doch, die neuen 
erst im vergangenen Jahre verbrieften Darlehen au die Stadtkasse 
wiederum zu vernichten und daher wurden diese Schuldposten in den 
folgenden Jahresrechnungen noch lange fortgeführt, jedesmal aber die 
Bemerkung zugefügt: „und der selben Judenschulde die burger (der 
Rat), meynen ledig ze sein von der gnad wegen die der allerdurchlauchtigst 
Fürst und herre her Wentzlaw römischer künig darumb geben hat.“ 
Die 4000 Gulden, die die Stadt an den König zu entrichten hatte, 
sind demnach nicht im Interesse der Gesamtheit, sondern für die 
einzelnen Bürger gezahlt worden. Natürlich hielt sich die Stadtgemeinde 
für die Auslagen, die sie damit übernahm, schadlos und verlangte, daß ein 
jeder ihrer Bürger, der von der Schuldentilgung Vorteil zog, für die ihm 
erlassene Summe vom Hundert 30 Gulden an die Stadtkasse zahlen 
sollte. Diese hatte davon im ganzen eine Einnahme von 6760 Gulden 
und 810 Pfund Heller (Gold- und Silbergeld wurde damals besonders 
gerechnet), nach Hegels Berechnung, und es blieb ihr, nach Abzug der 
Kosten der oben erwähnten 4000 Gulden und anderer kleinerer Aus— 
gaben immer noch ein Reingewinn von im ganzen 2400 Gulden. So 
hatte also auch die Stadt als solche immer noch ein einträgliches Ge— 
schäft gemacht. Das ganze Kapital aber, um welches abermals die 
Juden in Nürnberg gebracht waren, berechnet sich in runder Summe 
auf 22500 Gulden und 2700 Pfund Heller (neu, ein Gulden galt 
damals etwa 1!/2 Pfund). 
Trotz dieser wiederholten Beraubungen, trotz der geringen Sicher— 
heit, die ein derartiges willkürliches Lerfahren für die Zukunft ver— 
sprach, hörten die Juden, deren Reichtum noch lange nicht erschöpft 
gewesen zu sein scheint, doch nicht auf, Geld auf Zinsen zu leihen, 
obgleich sie natürlich den Schuldnern, je weniger sie auf eine Zurück— 
zahlung des Kapitals rechnen konnten, um so härtere Bedingungen 
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