Objekt: Jubiläumsbericht des Gartenbau-Vereins Nürnberg

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Im Dezember 1900 beschlofs der Verein seinen Beitritt 
zum Vereine deutscher Garten-Künstler. 
Auf Veranlassung des Magistrates hatte der Verein 
eine wichtige Entscheidung in Bezug auf die Bestimmungen 
des $& 103a Absatz 3 Ziffer 2 des Gesetzes vom 26. Februar 
1897 zu treffen. Wollte der Verein auf Grund dieses Gesetzes 
die Berechtigung für die Wahl zur Handwerker-Kammer 
erlangen, so mufste er seine Statuten abändern und eine 
Beschränkung in der Aufnahme von Nicht-Fachleuten ein- 
treten lassen; weil nach den Bestimmungen des Gesetzes 
mindestens die Hälfte seiner Mitglieder Fachleute sein mufsten. 
Hierzu konnte sich jedoch der Verein nicht entschliefsen, 
weil dies nicht dem Zweck des Vereins entsprach und weder 
in der Absicht der Gründer, noch der derzeitigen Mitglieder 
lag; aufserdem war aber der Verein der Ansicht, dafs der 
Gartenbau zur Landwirtschaft zähle und in der Gewerbe- 
kammer überhaupt nicht seine richtige Vertretung finden 
könne. 
Aufgefordert zu einer Äufserung über Erleichterung des 
Verfahrens in feldpolizeilichen Übertretungen und Ausdehnung 
der Anzeigepflicht, befürwortet der Verein die Verein- 
fachung des Verfahrens in feldpolizeilichen Strafsachen und 
empfiehlt, die zur Anzeige von Feldfreveln verpflichteten 
Personen nach Thunlichkeit zu vermehren. 
Auf eine wegen der St. Johs6-Schildlaus an den Verein 
gerichtete Anfrage stellt derselbe fest, dafs hier von dem 
Auftreten des Schädlings nichts bekannt sei. Hierbei schlofs 
er sich der in Fachschriften, namentlich Möllers Deutscher 
Gärtnerzeitung, vertretenen Ansicht an, dafs hauptsächlich 
das amerikanische Klima an der erschreckenden Überhand- 
nahme des Schädlings dort Schuld sei und man in unserem 
Klima dies in solchem Mafse nicht zu befürchten habe. 
Absperrungsmafsregeln hielt der Verein schon um deshalb 
für verfehlt, weil dann doch nur dieselben Waren auf Um- 
wegen über Frankreich, Holland und Belgien zu uns kämen. 
Diese Sendungen würden dann naturgemäfs in der Annahme, 
dafs sie nicht aus Amerika stammen, nicht untersucht und 
hierdurch die Einschleppungsgefahr nur vermehrt.
	        
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