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Im Dezember 1900 beschlofs der Verein seinen Beitritt
zum Vereine deutscher Garten-Künstler.
Auf Veranlassung des Magistrates hatte der Verein
eine wichtige Entscheidung in Bezug auf die Bestimmungen
des $& 103a Absatz 3 Ziffer 2 des Gesetzes vom 26. Februar
1897 zu treffen. Wollte der Verein auf Grund dieses Gesetzes
die Berechtigung für die Wahl zur Handwerker-Kammer
erlangen, so mufste er seine Statuten abändern und eine
Beschränkung in der Aufnahme von Nicht-Fachleuten ein-
treten lassen; weil nach den Bestimmungen des Gesetzes
mindestens die Hälfte seiner Mitglieder Fachleute sein mufsten.
Hierzu konnte sich jedoch der Verein nicht entschliefsen,
weil dies nicht dem Zweck des Vereins entsprach und weder
in der Absicht der Gründer, noch der derzeitigen Mitglieder
lag; aufserdem war aber der Verein der Ansicht, dafs der
Gartenbau zur Landwirtschaft zähle und in der Gewerbe-
kammer überhaupt nicht seine richtige Vertretung finden
könne.
Aufgefordert zu einer Äufserung über Erleichterung des
Verfahrens in feldpolizeilichen Übertretungen und Ausdehnung
der Anzeigepflicht, befürwortet der Verein die Verein-
fachung des Verfahrens in feldpolizeilichen Strafsachen und
empfiehlt, die zur Anzeige von Feldfreveln verpflichteten
Personen nach Thunlichkeit zu vermehren.
Auf eine wegen der St. Johs6-Schildlaus an den Verein
gerichtete Anfrage stellt derselbe fest, dafs hier von dem
Auftreten des Schädlings nichts bekannt sei. Hierbei schlofs
er sich der in Fachschriften, namentlich Möllers Deutscher
Gärtnerzeitung, vertretenen Ansicht an, dafs hauptsächlich
das amerikanische Klima an der erschreckenden Überhand-
nahme des Schädlings dort Schuld sei und man in unserem
Klima dies in solchem Mafse nicht zu befürchten habe.
Absperrungsmafsregeln hielt der Verein schon um deshalb
für verfehlt, weil dann doch nur dieselben Waren auf Um-
wegen über Frankreich, Holland und Belgien zu uns kämen.
Diese Sendungen würden dann naturgemäfs in der Annahme,
dafs sie nicht aus Amerika stammen, nicht untersucht und
hierdurch die Einschleppungsgefahr nur vermehrt.