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1. Januar 1888 an dem Lehrer der Chemie an der kgl. Realschule Dr.
Langhans um eine jährliche Entschädigung von 600 Mi zu übertragen,
wozu durch Entschließung vom 9. Dezember die kgl. Regierung die dienst⸗
liche Bewilligung erteilte. Die Kollegien verwendeten 1888 360 M. zur
Anschaffung eines Polarisationsapparats für Zuckerbestimmungen und
410 M. zu verschiedenen Untersuchungsapparaten.
Durch Verordnung von 27. Januar 1884 wurde aber an den drei
Landesuniversitäten je eine Untersuchungsanstalt für Lebensmittel errichtet.
Unterm 14. Februar richtete nun der Magistrat an das Ministerium die
Bitte, die seit I. Januar 1883 dahier bestehende Untersuchungsanstalt als
öffenthiche anzuerkennen, unter Hinweis auf die industrielle und kom—
merzielle Bedeutung der Stadt, auf die Neueinrich ung des chemischen
Laboratoriums der Nealschule und die dadurch verursachten Kosten. Den
Bemühungen des Bürgermeisters Langhans gelang es, die Anstalt der
Stadt zu erhalten.
Durch Entschließung des kgl. Staatsministeriums des Innern vom
28. April wurde die gemeindliche Anstalt zur Untersuchung von Nahrungs—
und Genußmitteln als öffentliche Untersuchungsanstalt in An—
wendung des F 14 der Verordnung vom 27. Januar für den Stadt—
bezirk anerkannt und zum Vorstande derselben Dr. Langhans, zum
Assistenten G. Kellner ernannt. Die Anstalt eröffnete am J. Juli ihre
Thätigkeit. Sie hat die Aufgabe, die erforderlichen technischen Untersuch—
ungen von Nahrungs- und Genußmitteln vorzunehmen und Gutachten hier—
über abzugeben. Privaten erteilt sie auf Wunsch Auskunft über die Be—
schaffenheit von Nahrungsmitteln ꝛc. gegen eine gewisse Entschädigung,
welche nach einem von Ministerium festgestellten Gebührentarif bestimmt
wird. Um eine allgemeinere Benützung der Anstalt durch Private herbei—
zuführen, wäre es angezeigt, die Gebühren bedeuteud zu mindern.
Während bisher jeder Polizeioffiziant je nach seiner verfügbaren Zeit
die Entnahme der Lebensmittelproben ausübte, wurde dies 1885 dahin ab—
geändert, daß man damit nur einen Offizianten für die Dauer eines Ka—
lenderjahres betraute.
Untersuchungen wurden angestellt 1884 270 nebst 433 Milchproben,
1885 268 und 572 Milchproben.
Getreide- und Mehlaufschlag.
Den 1815 eingeführten Aufschlag mußten die Bäcker, nicht die Mül—
ler erlegen. In Gegenwart der verpflichteten Getreidemesser wurde das
Getreide gewogen und das Resultat dem Schrannenmeister angezeigt. Nach
Empfang des Getreides, welches die Bäcker selbst mahlen ließen, mußte der
Aufschlag entrichtet werden. Von Zeit zu Zeit fanden Visitationen der
Böden der Müller statt. Vom 8. Inni 1829 an wurde der Aufschlag
von allem erbauten oder erkauften Getreide erhoben. Von 1818,28 wur—
den durchschnittlich jährlich 3618 fl., von 182841 durchschnittlich 5573 fl.
eingenommen. Am 29. August 1831 beschloß der Magistrat eine neue
Instruktion, welche durch Regierungsentschließung vom 16. Oktober 1831