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— 1956
von diesem ausgefertigten und mit dem den Händen des rechten Rats
entrissenen Stadtsiegel gesiegelten Urkunden und Dokumente, sowie alle
Briefe, die er oder andere den Aufständischen gegeben hätten, für un⸗
zültig erklärt. Auch wegen des Schadens, der den Juden zugefügt
worden sei, habe der neue Rat nicht aufzukommen. Dieser soll viel—
mehr Macht haben, alle Leute, die ihm gemein schädlich dünkten, und
‚oon denen Gefahr drohe, daß sie von neuem Unruhen erregen könnten
aus der Stadt zu weisen oder an Leib und Gut zu strafen. Seine,
des Königs, eigene Fürbitte soll der Rat nicht zu berücksichtigen
brauchen. Am Schluß der Urkunde werden der Stadt ihre alten Rechte,
von denen ihnen vielleicht eins oder das andere während des Aufruhrs
abgesprochen worden sein könnte, erneuert und die Reichsveste von
neuem ihrem Schutze anvertraut.
Wenn die Zurückführung der Geschlechterherren, seiner alten
Anhänger, die Wiederherstellung des alten Stadtregiments auch durch—
aus in Karls Interesse lag, so versäumte er es doch nicht, sich für
seine Gunstbezeugungen von seinen Schützlingen gehörig bezahlen zu
lassen. Wenigstens erzählt ein gleichzeitiger Schriftsteller, daß der
König in Nürnberg eine große Summe Geldes erpreßt habe, die sich
aach allerdings späteren Nachrichten auf 20000 oder 30000 Pfuud
Heller belief. Dagegen erklärte er im folgenden Jahre (1350), da er
sich inzwischen mit den Burggrafen veruneinigt hatte, alle Ansprüche,
die diese wegen der vom Aufruhrrat ihnen ausgestellten Schuldver—
schreibung und wegen des Schadens, den sie an der Judensteuer erlitten
hätten, an das neue Regiment stellen würden, für ungültig und weist
sie wegen des Schadenersatzes lediglich an die am Aufruhr beteiligt
Bewesenen. Die Stadt bestätigte er von neuem in allen ihren alten
Rechten und Freiheiten. Auch auf das Angeld der Stadt sollte niemand
einen Anspruch erheben dürfen, vielmehr sollten alle darüber aus—
gestellten Urkunden null und nichtig sein. Auch diese Bestimmung
richtete sich gegen die Burggrafen. Eine besondere Urkunde besagte,
daß die Wälder auf beiden Seiten der Pegnitz ewig bei der Stadt
bleiben sollten.
Die Stadt vertrug sich aber noch in demselben Jahre mit den
Burggrafen. Man einigte sich dahin, daß die Stadt die hohe Summe
von 183000 Pfund Heller, die die Burggrafen wegen der Juden ver—
langten, nicht zu erlegen habe. Auch auf das Ungeld, das ihnen Karl
oerschrieben, begaben sich die Burggrafen aller ihrer Ansprüche. Viel—
mehr wollten fie niemanden, dem die Stadt verboten, in den nächsten
zehn Jahren bei sich aufnehmen und allen Schaden, der der Stadt
widerfahren möchte, abzuwenden suchen. Dagegen verpflichteten sich
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