Objekt: Geschichte der Stadt Nürnberg von dem ersten urkundlichen Nachweis ihres Bestehens bis auf die neueste Zeit

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— 1956 
von diesem ausgefertigten und mit dem den Händen des rechten Rats 
entrissenen Stadtsiegel gesiegelten Urkunden und Dokumente, sowie alle 
Briefe, die er oder andere den Aufständischen gegeben hätten, für un⸗ 
zültig erklärt. Auch wegen des Schadens, der den Juden zugefügt 
worden sei, habe der neue Rat nicht aufzukommen. Dieser soll viel— 
mehr Macht haben, alle Leute, die ihm gemein schädlich dünkten, und 
‚oon denen Gefahr drohe, daß sie von neuem Unruhen erregen könnten 
aus der Stadt zu weisen oder an Leib und Gut zu strafen. Seine, 
des Königs, eigene Fürbitte soll der Rat nicht zu berücksichtigen 
brauchen. Am Schluß der Urkunde werden der Stadt ihre alten Rechte, 
von denen ihnen vielleicht eins oder das andere während des Aufruhrs 
abgesprochen worden sein könnte, erneuert und die Reichsveste von 
neuem ihrem Schutze anvertraut. 
Wenn die Zurückführung der Geschlechterherren, seiner alten 
Anhänger, die Wiederherstellung des alten Stadtregiments auch durch— 
aus in Karls Interesse lag, so versäumte er es doch nicht, sich für 
seine Gunstbezeugungen von seinen Schützlingen gehörig bezahlen zu 
lassen. Wenigstens erzählt ein gleichzeitiger Schriftsteller, daß der 
König in Nürnberg eine große Summe Geldes erpreßt habe, die sich 
aach allerdings späteren Nachrichten auf 20000 oder 30000 Pfuud 
Heller belief. Dagegen erklärte er im folgenden Jahre (1350), da er 
sich inzwischen mit den Burggrafen veruneinigt hatte, alle Ansprüche, 
die diese wegen der vom Aufruhrrat ihnen ausgestellten Schuldver— 
schreibung und wegen des Schadens, den sie an der Judensteuer erlitten 
hätten, an das neue Regiment stellen würden, für ungültig und weist 
sie wegen des Schadenersatzes lediglich an die am Aufruhr beteiligt 
Bewesenen. Die Stadt bestätigte er von neuem in allen ihren alten 
Rechten und Freiheiten. Auch auf das Angeld der Stadt sollte niemand 
einen Anspruch erheben dürfen, vielmehr sollten alle darüber aus— 
gestellten Urkunden null und nichtig sein. Auch diese Bestimmung 
richtete sich gegen die Burggrafen. Eine besondere Urkunde besagte, 
daß die Wälder auf beiden Seiten der Pegnitz ewig bei der Stadt 
bleiben sollten. 
Die Stadt vertrug sich aber noch in demselben Jahre mit den 
Burggrafen. Man einigte sich dahin, daß die Stadt die hohe Summe 
von 183000 Pfund Heller, die die Burggrafen wegen der Juden ver— 
langten, nicht zu erlegen habe. Auch auf das Ungeld, das ihnen Karl 
oerschrieben, begaben sich die Burggrafen aller ihrer Ansprüche. Viel— 
mehr wollten fie niemanden, dem die Stadt verboten, in den nächsten 
zehn Jahren bei sich aufnehmen und allen Schaden, der der Stadt 
widerfahren möchte, abzuwenden suchen. Dagegen verpflichteten sich 
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