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geleitet.! In starken Ausdrücken nimmt ihn der König
in einem Schreiben an den Herzog von Württemberg?
in Schutz, verteidigt. die brandenburgische Landes-
hoheit, spricht. von derselben wie von einer selbverständ-
lichen Sache. Görtz war nach dem Weiltinger Vorfall
beauftragt worden,? bei passender Gelegenheit zu ver-
breiten, dass es ganz wider des Königs Denkart und
(Gesinnung sei, sein Recht zum Nachteil seiner Nachbarn
and Mitstände zu gebrauchen oder Ansprüche mit Gewalt
Aurchzufechten, dass der König es gerne ruhig bei dem
lasse, was er rechtmässig besitze. . Nunmehr widerruft das
Ministerium solche Anschauungen auch in Regensburg.*
Hatte Görtz in‘ seine Instruktionen nur eine Anzahl Ge-
sandter eingeweiht, so hatte der fränkische Minister in die
weiteste Oeffentlichkeit Versprechungen über die Uneigen-
nützigkeit des Königs getragen, obwohl diese nur für ihn,
den Minister, bestimmt waren, sein Ungestüm hatte zihmen
sollen. Die Haltung von Görtz und Hardenberg wurde
anbequem,5 nachdem die für Preussen günstige Lage zu
mutvollerem Benehmen einlud. Immer kühner wurden die
Aeusserungen des preussischen Kabinetts in dem fränki-
schen Streit. Am 1ı0. April, einen Tag vor der franzö-
sischen Kriegserklärung an Oesterreich, wird Hardenberg
eröffnet, auch gegründete, obwohl alte Ansprüche sollten
yeltend gemacht werden, unverbindliche Verträge könne
I. Reskript an Hard. vom 19. März 1792, Bericht vom 2, Apr.
2. d. d. Berlin 21.. März 1702, bei Schlözer: Staats-Anzeigen
XVII, 282 ff. ;
3. Im Reskript vom ı. März 1792.
4: Reskript an Görtz d. d. Berlin 21. März 1792, gez. Finck.,
Schul., Alv.; R. 44 C. 228.
5. Reskript an Hard. d. d. Berlin 19. Apr. 1792, gez, Finck,,
Schul., Alv.: R. 44 C. 5. Tom. IL