fullscreen: Die israelitische Kultusgemeinde Nürnberg

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arrondierten Grundbesitz auf dem Areal des vormaligen 
Katharinenklosters kein Objekt lostrennen und sei überdies 
durch Pachtvertrag mit der Stadtkommandantschaft dahier 
in der Verfügung über die fragliche Kirche bis ı. Oktober 1870 
gehindert. Daraufersuchte die Administration den Magistrat, !) 
ihr den ganzen arrondierten Grundbesitz des vormaligen 
Katharinenklosters zu verkaufen und gleichzeitig zu gestat- 
ten, dass die Stadtkommandantschaft ihren Pachtvertrag 
der Gemeinde abtrete, eventuell möge der Magistrat der 
Administration eine anderweitige städtische Realität käuf: 
lich überlassen. Auch dieses Gesuch hatte keinen Erfolg. 
Der Magistrat erwiderte, °) dass man weder dem primären 
noch dem eventuellen Gesuche zu entsprechen vermöge 
and es der Kultusadministration überlassen müsse, ein zut 
Synagoge taugliches Anwesen von einem Privaten zu 
erwerben. 
Diesen Weg musste nun die Gemeindeverwaltung 
allerdings einschlagen, nachdem sie von staatlicher wie von 
städtischer Seite zurückgewiesen wurde. Man kam wieder 
auf das Kleining'sche Grundstück zurück, das kurz vor 
Beginn der Verhandlungen mit dem Magistrate von dem 
Notar Dr. Reinhard, dem Verlassenschaftskommissär in 
der Nachlasssache des Tanzlehrers Kleining, der Ad 
ministration angeboten wurde. Die Erwerbung dieses 
Anwesens war schon im Jahre 1862 in Aussicht genommen, 
wurde aber von der Generalversammlung vom 3. Februar 
1862 abgelehnt. Seine Lage hart an der Pegnitz erregte 
die schwersten Bedenken, die insbesondere, wie wir sehen 
werden, von der Administration vertreten wurden. Der 
Gemeindeausschuss jedoch setzte sich nach den jahrelangen 
') Eingabe vom 19. März 1866. 
? Bescheid vom 23. März 1866.
	        
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