Leichpredigt. —
digkeiten / welche danckbare und rechtschaffene Pfarrkinder
gegen ihre liebe Seelsorger abzutragen haben. Im Alten
Testament hatten die Priester und Leviten ihre verordnete
dalaria und gute Einkuͤnfften / denn 1. es gehoͤrte ihnen die
Erstegeburt von denen Menschen / die musten die Juden loͤ⸗
sen mit dritthalb Thalern / und das Geld ward dem Aaron
und seinen Soͤhnen zur Unterhaltung gegeben. 2. Die ge⸗
wiese Stuͤcke vom Opffer / nemlich der Arm und beede Ba⸗
cken samt dem Wanst / desgleichen alle Erstlingen von Korn /
Most und Oel. 3. Der Zehenden / wie auch alle Geluͤbdhet xil,
und freywillige Opffer. 4. Das Verbannte / mit dem ernst⸗ 13
lichen Befehl / insgemein an die Israeliten / daß sie ihr Le⸗
benlang den Leviten nicht verlassen sollen. Devt. 12. alleg.
Creid. Postil. Epist. P. II. p. 300. conf. soseph. Hall.
Gewissens R. Denar. III. QqVII. p. m. 393. seqq. Bal-
duin. Postill. p. 457. seq. M. Chr. Schutze Dissertat. de
Benefic. & Privileg. Pastor. Ob nun wol in den Tagen
Neuen Testaments eine Aenderung und mercklicher Ab⸗
bruch geschehen / doch ist nicht alles gantz und gar aufgeho⸗
ben / sondern man muß dem Predigammt annoch reichen /
was zur Fuͤll und Huͤll / zur Nahrung und Kleidung vonnͤs·
then ist / welches GOtt befohlen / daß / die das EvangeliumnCor. IR.
predigen / sollen sich von dem Evangelio nehren. Man sollebt dun.
ihnen erzeigen willigen Gehorsam / und Christliche Ehre. Dv
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daͤchtnus / welches den Seelsorgern am liebsten ist / weil
es nach Verlierung alles uͤbrigen bestehet; und kommen die
Leute am fertigsten dazu / bleiben auch am redlichsten dabey /
weil sie es weiters nichts kostet. Allein es soll nicht seyn nach
gemeinem Gebrauch der Welt / da man seines Lehrers frey⸗
lich gedencket / aber im argen; wenn Er die Warheit zu
gesagt